Gewerbeabfallverordnung: Behördlicher Vollzug lässt auf sich warten
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen informierte über die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Diese schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle bereits an der Anfallstelle trennen müssen, um anschließend eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle gewährleisten zu können.
Nauroth. Gewerbliche Abfallerzeuger haben seit August 2017 neben der Getrenntsammlungs- und Vorbehandlungspflicht auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten. Über die wesentlichen Änderungen und deren rechtskonforme Umsetzung informierte der Koblenzer Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg in der Umweltschule des AWB in Nauroth. Ein Resümee nach gut zwei Jahren des Inkrafttretens der Verordnung fiel dabei eher ernüchternd aus: Insbesondere der behördliche Vollzug der Verordnung lässt demnach nach wie vor auf sich warten. Motiviert durch die gute Beteiligung an der Veranstaltung, möchte der AWB ähnliche Veranstaltungen auch im nächsten Jahr anbieten. (PM)
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