VG-Feuerwehr Altenkirchen soll Ehrenabteilungen bekommen
Die fünf Löschzüge der Verbandsgemeindefeuerwehr Altenkirchen sollen ihre bereits existierenden Alters- zu Alters- und Ehrenabteilungen erweitern. Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss des Hauptausschusses, der in der Sitzung am Donnerstagabend (28. November) gefasst wurde.
Altenkirchen. Fakt ist bereits: Jeder der fünf Löschzuge der Verbandsgemeindefeuerwehr Altenkirchen (Altenkirchen, Weyerbusch, Berod, Neitersen und Mehren) unterhält bereits eine Abteilung, in die Feuerwehrleute aufgenommen werden, die die Altersgrenze (63 Jahre) nach dem Landesgesetz über den Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz erreicht haben. Scheiden Brandmeister & Co. bereits vor dem offiziellen Wechsel in den Brandbekämpfungsruhestand aus dem aktiven Dienst aus, konnten sie bislang nicht der Gruppe der Kollegen, die zur Passivität gezwungen sind, beitreten, so dass sie sich durchaus aus dem Feuerwehrumfeld verabschiedeten. Und mit ihnen ging bisweilen ein riesiger Erfahrungsschatz verloren. "Die Gründe für einen verfrühten Abschied können beruflicher, gesundheitlicher oder zeitlicher Natur sein", erläuterte Bürgermeister Fred Jüngerich, "aber diese Kameraden sind wichtig, sie haben ein immenses Wissen." Und genau diese Kenntnisse sollen dank des einstimmigen Votums des Hauptausschusses alsbald intensiv genutzt werden.
Zehn Jahre aktive Mitgliedschaft
Durch den Beschluss können die U-63-Jährigen nunmehr in die Alters- und Ehrenabteilung aufgenommen werden. Voraussetzungen sind eine mindestens zehnjährige aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr (Zeiten in Jugend- und Bambiniwehr werden nicht angerechnet) oder die Tatsache, sich um die Feuerwehr in besonderem Maß verdient gemacht zu haben, wenn die Bedingungen (Altersgrenze/zehn Jahre aktives Mitglied) nicht erfüllt sind. Über die Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung entscheidet der Bürgermeister unter Würdigung des Votums des Wehrführers und ggf. Wehrleiters.
Es gibt allerhand zu tun
Zu tun gibt es allerhand für die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen, die nach Abstimmung mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz Versicherungsschutz genießen: Versorgungs-, Besorgungs- und Dienstfahrten (ohne Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten), Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung, Repräsentationsaufgaben (Umzüge, Beerdigungen) und Gerätewartung. Getragen werden darf die vorhandene Ausgehuniform (inklusive Dienstgradabzeichen) bei dienstlichen Veranstaltungen, während die persönliche Schutzausrüstung nach der Aufnahme in neue Gruppierung an den Träger der Feuerwehr (Verbandsgemeinde) zurückzugeben ist. (hak)
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