Stadtrat-Fraktionen informierten sich gemeinsam über WKB
Die Fraktionen im Stadtrat Wissen haben gemeinsam getagt und sich sich über wiederkehrende Beiträge und Einmalbeiträge im Straßenbau informiert. Die Beratungen der Stadt werden ab 14. Januar öffentlich fortgesetzt, Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Verwaltung, im Internet und im Amtsblatt informieren.
Wissen. In einer gemeinsamen Sitzung aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen wurden durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei aufgrund der Betrachtung konkreter Grundstücke und geschätzter Ausbaukosten Vergleichsberechnungen zwischen einer Abrechnung von Ausbaumaßnahmen im System des wiederkehrendem Beitrags („wkB“) und dem sog. Einmalbeitrag im Straßenbau in Wissen vorgenommen. Der Stadtrat hatte das Thema bereits im letzten Jahr aufgrund der „explodierten“ Baukosten (20-30 Prozent in den letzten 3 Jahren) auf die Agenda gesetzt und festgelegt, dass der neue Stadtrat nach der Kommunalwahl das Thema mit Weitblick entscheiden soll. Während die CDU, die FWG und Bündnis 90/Grüne noch offen diskutieren und alles sorgfältig nach den Beratungen abwägen möchten, hat sich die SPD klar gegen den wkB in der Stadt Wissen ausgesprochen.
Beispiele Einmalbeitrag und wkB
Bei einem ca. 600 m2 großen Grundstück würde beispielsweise in der Eisenstraße ein Einmalbeitrag in Höhe von ca. 40.000 € fällig werden, in der Hüttenstraße bei einem etwa 300 m2 großen Grundstück ein Einmalbeitrag in Höhe von ca. 24.000 €. Die Eigentümer der selben Grundstücke hätten bei der Einführung wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit „Wissen Kernstadt bis Köttingerhöhe “ ca. 80 € bzw. 125 € zu zahlen, da nämlich im System des wkB alle Eigentümer von beitragspflichtigen Grundstücken in der gesamten Abrechnungseinheit „Wissen Kernstadt bis Köttinger Höhe“ den Ausbau der beiden Verkehrsanlagen zu zahlen hätten. Selbst bei den geschätzten Ausbaukosten der Rathausstraße von 4,4 Mio. € würden in der Abrechnungseinheit „Wissen Kernstadt bis Köttinger Höhe“ insgesamt ca. 915 € an Beitragszahlungen (gerechnet auf ein 500m2 Grundstück) auf die Grundstückseigentümer zukommen, wobei sich diese Maßnahme über mindestens drei Jahre hinziehen wird, was eine jährliche Belastung von rund 300 € nach sich ziehen würde. Rechnet man die Beitragsbelastungen der drei Maßnahmen pro Jahr zusammen, so kommt man auf eine Beitragsbelastung in Höhe von rund 500 € im ersten Jahr (Rathausstraße 1. Rate / Eisenstraße / Hüttenstraße) sowie von etwa 300 Euro den nächsten beiden Jahren (2. Rate und 3. Rate Rathausstraße – gerechnet jeweils auf ein 500m2 Grundstück). In Bezug auf den zu leistenden Beitrag besteht zudem die Möglichkeit diesen in vierteljährlichen Raten zu zahlen. Bei diesen Berechnungen wurde bei der Höhe der Ausbaukosten von den vorliegenden Kostenschätzungen oder aber von den Ergebnissen von aufgehobenen Submissionsergebnissen ausgegangen. Die tatsächlichen Kosten sind erst nach der Submission, die im kommenden Jahr stattfinden wird, verlässlich zu ermitteln. Dies gilt sowohl für den Einmalbeitrag als auch für den wiederkehrenden Beitrag.
Bauprogramm steuert den Ausbau – Organisatorisch sind 40 Straßen in 20 Jahren nicht möglich
Die Anwälte machten nochmals deutlich, dass es dem Stadtrat obliege, ein Bauprogramm zu beschließen, in dem eine sinnvolle und maßvolle Steuerung der Straßenausbaumaßnahmen in den kommenden Jahren festgelegt werden sollte. Da wkB nur in dem Jahr und in der Abrechnungseinheit entstehen in der tatsächlich Ausbaumaßnahmen stattfinden, läge es am Stadtrat die Maßnahmen so zu steuern, dass die Beitragshöhen in sozialverträglicher Weise von den Bürgern getragen werden könnten. Ohnehin sei aus den Erfahrungswerten, auch in anderen Kommunen festzustellen, dass über einen Zeitraum von 20 Jahren nicht mehr als maximal 10 Ausbaumaßnahmen abgewickelt werden könnten. Die teilweise geäußerte Auffassung, dass in Wissen in den nächsten 20 Jahren 40 Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden, ist aus drei Gründen falsch und haltlos:
• Der Stadtrat muss jede einzelne Ausbaumaßnahme, egal welches Abrechnungssystem gewählt wird, beschließen. Es liegt derzeit nur der Beschluss vor, die Rathausstraße, Eisenstraße und Hüttenstraße auszubauen. Ein sinnvolles und maßvolles Ausbauprogramm für die kommenden Jahre wird erst noch beschlossen werden müssen.
• Aufgrund der hohen Verschuldung der Stadt Wissen kann die Stadt Ausbaumaßnahmen mit ihrem zu tragenden Stadtanteil nur finanzieren, wenn sie entsprechende staatliche Transferleistungen in Form von Zuschüssen aus Förderprogrammen erhält. Diese Antragsverfahren benötigen Zeit und die Stadt muss erst konkrete Bewilligungsbescheide haben. Das ist bei nur drei Straßen im Stadtgebiet derzeit der Fall (Eisen-, Hütten- und Rathausstraße)
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• Organisatorisch ist es undenkbar in den nächsten 20 Jahren 40 Straßen auszubauen.
So wurden in den letzten 20 Jahren in Wissen lediglich neun Straßen gebaut. Für neue Straßen müssen erst Prioritäten gesetzt und Zuschüsse beantragt werden. Das ist nur alle zwei bis drei Jahre möglich.
Darüber hinaus sollten alle Bürgerinnen und Bürger bedenken, dass ein Ausbauprogramm von Straßen, die in den nächsten Jahren in Wissen ausgebaut werden sollen, sowohl beim Einmalbeitrag als auch beim wkB angepackt werden müssen. Ob eine Maßnahme durchgeführt wird, ist nicht eine Frage des Einmalbeitrages oder wkB, da es sich hierbei nur um zwei unterschiedliche Abrechnungssysteme handelt. Würde die Stadt tatsächlich 40 Maßnahmen planen – was sie aber definitiv nicht plant - so würden diese auch im Einmalbeitrag ausgebaut werden und es wäre ohnehin ein sehr großer Grundstückseigentümeranteil der Stadt von Beiträgen betroffen. Dies ergibt sich alleine aus Rathaus, Bahnhof und sonstigen städtischen Grundstücken und Grünflächen.
Grundsteuer B kann nicht für Straßenbau verwendet werden
Auch Behauptungen, die Grundsteuer B könne für den Straßenausbau eingesetzt werden, sind falsch. Ebenso sind die Aussagen, dass alle Fördermittel des Aktiven Stadtzentrums, so wie es auf den Unterschriftenlisten einer Bürgerinitiative steht, komplett im Straßenbau verwendet werden können oder dass die Stadt bis zu 90 Prozent beim Ausbaubeitrag im Rahmen des Einmalbeitrags zahlen kann falsch und nicht mit den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz zu vereinbaren. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu entnehmen sie bitte der Präsentation der Anwälte, zu finden unter www.wissen.eu, genauer unter der dortigen Rubrik Straßenausbaubeiträge/Präsentationen.
Auch werden einige Straßen der Stadt Wissen von einem wiederkehrenden Beitrag über einen längeren Zeitraum ausgenommen. Dies wird im Rahmen einer sogenannten Verschonungsregelung festgelegt, die im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Januar nächsten Jahres im Kulturwerk auf der Agenda steht.
An Haustüren wurden aktuell beispielsweise von der Bürgerinitiative Wissen im Stadtteil Glatteneichen Unterschriften gegen wiederkehrende Beiträge gesammelt. Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken in diesem Gebiet werden allerdings überhaupt keinen wiederkehrenden Beitrag zu zahlen haben, da sie keinem der vorgeschlagenen Abrechnungsgebiete angehören würden. Dies zeigt, dass man sich von Seiten der Bürgerinitiative Wissen besser an einen Runden Tisch gesetzt, über diese Dinge inhaltlich gesprochen und sich aus erster Hand informiert hätte. Dann wären Falschinformationen an der Haustür gegenüber den Bürgern vielleicht vermieden worden. Damit falsche Informationen zukünftig nicht weiter die Runde machen, bittet die Stadt Wissen die Bürgerinnen und Bürger sich gezielt aus erster Hand zu informieren und das am besten über die Homepage der Verbandsgemeinde Wissen (www.wissen.eu), über die Verwaltung selbst oder über das Amtsblatt.
Die Fraktionsvorsitzenden einhellig: „Dass es keinen Runden Tisch gibt, ist schade und damit wurde von Seiten der Bürgerinitiative Wissen eine Chance vertan.“ Wichtig sei in den nächsten Wochen die Information und das gezielte Einzelgespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Fraktionen bitten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt hiervon möglichst rege Gebrauch zu machen. Im Vorfeld des Bürgersprechtages steht die Verbandsgemeindeverwaltung, Herr Jens Profitlich, Tel. 02742/939 – 139 für ein Gespräch nach Vereinbarung zur Verfügung.
Zusätzliche Einwohner- und Bürgersprechtage ab Februar
Um die Auswirkungen für das jeweilige Grundstück beim Einmalbeitrag oder wiederkehren Beitrag dem Grundstückseigentümer individuell zu erläutern, bietet die Stadt Wissen für das gesamte Beitragsgebiet ab 6. Februar 2020 kostenlose Bürger- und Einwohnersprechtage mit den Vertretern der Kanzlei und der Verwaltung an. Hierzu können sich die Bürgerinnen und Bürger bereits heute im Büro des Stadtbürgermeisters (Telefon: 02742/9115151) oder unter E-Mail: stadtbuergermeister@rathaus-wissen.de anmelden. (PM: Sebastian Papenfuß (CDU), Jürgen Linke (SPD), Paul Nickel (FWG), Karin Kohl (B 90/Grüne))
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