VG Wissen: Neuer Beitrag für Schmutzwasserbeseitigung
Wegen der Kostensteigerungen und Rückgänge der Schmutzwassermengen wurde zuletzt 2018 eine leichte Erhöhung der Schmutzwassergebühr in der VG Wissen vorgenommen. Es wurde beschlossen die Kosten der Refinanzierung bei der Schmutzwasserbeseitigung zukünftig verursachergerechter zu verteilen. Neben der Schmutzwassergebühr wird eine weitere Abgabenart, nämlich der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung eingeführt. Dieser ist zwingend zu unterscheiden vom wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag.
Wissen. Die Gremien der Verbandsgemeinde Wissen haben sich in den letzten Jahren mit dem Thema der zukünftigen Entgeltgestaltung für den Bereich der Abwasserbeseitigung befasst. Derzeit werden die gesamten Kosten der Abwasserbeseitigung über die bekannte Schmutzwassergebühr sowie den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser refinanziert.
Die für die Abwasserbeseitigung anfallenden Kosten betreffen die Unterhaltung sowie die Erneuerung des gesamten Kanalnetzes in der Verbandsgemeinde Wissen. Gerade die Erneuerung der alten Kanalleitungen zieht stetig steigende Kosten nach sich, zumal immer mehr Teile des inzwischen in die Jahre gekommenen Kanalnetzes in der Verbandsgemeinde Wissen saniert werden müssen.
Auf den ersten Blick scheint die Einführung einer weiteren Abgabenart – der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung – unweigerlich mit einer Mehrbelastung der Grundstückseigentümer einherzugehen. Jedoch geht es an dieser Stelle darum, die entstehenden Kosten auf eine breitere Basis (Solidargemeinschaft) zu verteilen. Zukünftig werden die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung durch zwei unterschiedliche Abgabenarten (Schmutzwassergebühr und wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser) abgedeckt, wobei die Schmutzwassergebühr nach wie vor verbrauchsabhängig bleibt.
Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kanalnetzes
Der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser wird dagegen rein vorteilsbezogen und damit für die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kanalnetzes erhoben. Damit unterliegen, hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung, zukünftig auch unbebaute Grundstücke einer Beitragspflicht, die den Vorteil der jederzeitigen Inanspruchnahmemöglichkeit der vorgehaltenen Kanalanlage haben.
Die Verteilung der Kosten über eine breitere Basis ermöglicht eine Stabilisierung der Abwasserbeseitigungsgebühren in der Verbandsgemeinde Wissen. Das zukünftig, ab dem 1. Januar 2020, geltende Entgeltsystem sieht folgende Verteilungsgrundlagen vor:
Schmutzwasserkosten: 60% finanziert durch Schmutzwassergebühren, 40% finanziert durch den wiederkehrenden Beitrag
Niederschlagswasserkosten: 100% finanziert durch den wiederkehrenden Beitrag wie bisher
Demnach ergeben sich nach der Kalkulation der Verbandsgemeindewerke Wissen folgenden Gebühren- und Beitragssätze für die Abwasserbeseitigung:
Schmutzwassergebühr: 2,40 € / cbm
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser: 0,14€ / qm
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser: 0,46€ / qm
Schmutzwassergebühr müsste ohne Beitrag erhöht werden
Soweit der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser nicht eingeführt würde, hätte dies zur Folge, dass voraussichtlich die Schmutzwassergebühr nicht um 1,35 Euro hätte gesenkt werden können sondern um 0,26 Euro auf dann 4,01 Euro hätte erhöht werden müssen. Das führt bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 140 cbm zu einer Mehrbelastung von 32,76 Euro im Jahr. Durch die Einführung des wiederkehrenden Beitrages für die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt bei einem Wasserverbrauch von 140 cbm im Jahr und einem Grundstück von 600 qm Größe eine Entlastung um ca. 100 Euro. Bei einem 800 qm großen Grundstück beträgt die Entlastung immer noch ca. 68 Euro.
Durch die Verbandsgemeindewerke Wissen wurde die bestehende Grundstücksdatenbank, Grundstück für Grundstück, überprüft. Hierbei wurde die aktuelle Rechtsprechung zum Recht der leitungsgebundenen Einrichtung zugrunde gelegt und die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen durch Teilungsmessungen, Verkauf, usw. berücksichtigt. Dadurch haben sich Veränderungen ergeben, die nicht nur auf das neue Entgeltsystem zurückzuführen sind, sondern auch aus anderen Gründen erfolgen. Neben der Aktualisierung der Daten für den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser, wurden die Grundstücke im Hinblick auf die neue Entgeltsart, d. h. den wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser, aufgrund der satzungsrechtlichen Vorgaben bewertet.
In Kürze werden die neuen Grundlagen –bzw. Flächenfestsetzungsbescheide versandt.
Wir bitten daher jeden Grundstückseigentümer diese Daten sorgfältig zu prüfen und sich bei Unklarheiten und Fragen an die Verbandsgemeindewerke Wissen, Telefon 02742/939140 (Herr Herzog) zu wenden. Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden. Die Veröffentlichungen können auch auf der Internetseite der Stadtwerke Wissen GmbH unter www.stadtwerke-wissen.de eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. (PM)
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