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Nachricht vom 16.12.2019    

Bericht aus der Ratssitzung in Heupelzen

Zu Beginn der Ratssitzung in Heupelzen am 10. Dezember 2019 verpflichtet Ortsbürgermeister Rainer Düngen das nachrückende Ratsmitglied Peter Kitsch. Peter Kitsch rückt für Sandra Simon nach, die ihr Mandat aus persönlichen Gründen niedergelegt hat.

Der Ortsgemeinderat Heupelzen (Foto: OG)

Heupelzen. Um große Investitionen geht es bei der Beratung des Haushaltes 2020/2021, den Andrea Freiß von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung vorstellt. Sie erläutert den Haushalt im Detail und erklärt, dass die Ortsgemeinde Heupelzen finanziell rundum „gesund“ sei. Ortsbürgermeister Düngen stellt die einzelnen Investitionen vor und verdeutlicht, dass die Gesamtinvestitionen in Höhe von 730.000 Euro ohne Kreditaufnahme bewältigt werden können. Die größte Investition von rund 425.000 Euro stellt das neue Dorfgemeinschaftshaus mit Spielplatz und weiterem Umfeld dar. Düngen hebt hier auch besonders die hohe Landesförderung aus dem Dorferneuerungsprogramm hervor ohne die dieses Projekt nicht möglich gewesen wäre.

Eine weitere große Summe in Höhe von 155.000 Euro investiert die Ortsgemeinde im Jahre 2021 in die Enderschließung des Neubaugebietes Lindenweg. Daneben hat die Ortsgemeinde natürlich auch laufende Aufwendungen. Hier stehen Mittel für die Rissesanierung „Auf dem Pferdsborn“, den Anstrich der Buswartehallen und ein großes Gutachten über die Standfestigkeit des Raiffeisenturms zur Verfügung. Der Haushalt wird einstimmig vom Rat angenommen.

Zusammen mit der Verbandsgemeinde (Oberflächenwasserkanal) wurde der Ausbau der Straße „Im Winkel“ ausgeschrieben. Der Rat vergibt den Auftrag für den Straßenbau an die Fa. BMV Vohl GmbH für 107.703,76 Euro. Ortsbürgermeister Düngen geht nochmal auf das Gesamtkonzept des Straßenausbaus in Heupelzen ein. Mit der Straße „Im Winkel“ wird die letzte der „Altstraßen“ erschlossen. Der zukünftige Straßenausbau wird nur noch Straßen betreffen, die mit wiederkehrenden Beiträgen abgerechnet werden. „Im Winkel“ müssen die direkten Anlieger mit einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 Euro pro 1000 Quadratmeter Grundstücksfläche rechnen.

Mit dem Beschluss der Widmung wird der „Birkenweg“ endgültig für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Anlieger müssen im Frühjahr 2020 mit dem Bescheid über den Restbeitrag rechnen.

Nach der Bestätigung von zwei Eilentscheidungen beschließt der Rat einstimmig Friedhelm Adorf die Ehrenbürgerschaft zu verleihen. Der Ortsbürgermeister geht besonders auf seine langjährigen Verdienst in der Ortsgemeinde ein. Friedhelm Adorf war in seiner 40-jährigen Ratszugehörigkeit 25 Jahrelang Beigeordneter und stand dem Männergesangverein 30 Jahre lang als erster oder zweiter Vorsitzender zur Verfügung. Darüber hinaus begleitete er überörtlich hervorgehobene Ehrenämter und macht heute noch als erfolgreicher Seniorensportler von sich Reden.



Der Ortsbürgermeister informiert die Ratsmitglieder und anwesenden Zuhörer über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz und teilt mit, dass das Gericht das angestrebte Bürgerbegehren der Bürgerinitiative für unzulässig erklärt hat und die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Ortsgemeinderat somit berechtigt ist. Nach der mündlichen Verhandlung vom 25. September 2019 kommt das OVG zu einem anderen Ergebnis als zuvor das Veraltungsgericht und hebt dessen Urteil auf. Das OVG macht deutlich, dass es sich um ein kassatorisches Bürgerbegehren handelt und das Bürgerbegehren sich gegen die Ratsentscheidungen (Aufstellung der Prioritätenliste) aus 2015 und zuletzt vom Dezember 2017 richtet. Da das Bürgerbegehren erst im Juni 2018 eingereicht wurde ist eindeutig eine Verfristung eigetreten. Nach § 17 a GemO muss ein Bürgerbegehren innerhalb von 4 Monaten nach Beschlussfassung des Rates eingereicht worden sein. Sinn und Zweck der Frist ist, die eindeutige Willensbildung des Rates nicht beliebig lange durch Bürgerbegehren in Frage zu stellen.

Durch das Urteil in erster Instanz konnte die Gartenstraße nicht zusammen mit den Werken und dem Stromversorger ausgebaut werden. Ein alleiniger Ausbau durch die Ortsgemeinde wird in wenigen Jahren aufgrund der vorhandenen Schäden notwendig.

Das OVG machte in der Urteilbegründung aber auch deutlich, das Bürgerbegehren grundsätzlich gegen Straßenausbaumaßnahmen möglich sind.

Abschließend macht der Ortsbürgermeister bekannt, dass in der nächsten Sitzung des Rates mehrere Gewerke des neuen Dorfgemeinschaftshauses vergeben werden. Der Termin wird vom Rat für den 13. Februar 2020 festgelegt. (PM)


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