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Nachricht vom 17.12.2019    

Energietipp: Frischluft muss rein – aber wie?

INFORMATION | In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden – das weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht – weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte.

Kreis Altenkirchen. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und Sauerstoff zum Atmen rein. Daher muss bei der Neubauplanung frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie der Luftwechsel sichergestellt werden soll. Die Fensterlüftung ist die kostengünstigste Lösung – erfordert aber aktives Mitdenken. Wie lange mache ich die Fenster auf und wann muss man dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders, wenn man das Haus verlässt? Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft zuneh-mend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen. Oft sind die Fenster-bänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht.

Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teurer, aber sie sorgt automa-tisch für einen hohen Raumluftkomfort. Eine einfache Abluftanlage kos-tet im Einfamilienhaus bis zu viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Sie verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Bei regelmäßiger Reinigung bzw. dem Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfenge-plagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer.



Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungs-gespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:

- In Betzdorf am Mittwoch, 05.02.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr im Rat-haus Zimmer 1.05, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).

- In Altenkirchen am Donnerstag, den 23.01.20 von 12.00 – 18.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850. (PM)


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