Abschuss von Wölfen soll erleichtert werden
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember, abschließend über eine Gesetzesänderung beraten, mit der der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert werden soll. Zur Abwendung drohender ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Nutztierrisse sollen künftig erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können.
Im Bundesnaturschutzgesetz regelt die Bundesregierung unter anderem, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden fortgesetzt werden dürfen.
Auch der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel hatte sich lange für eine entsprechende Gesetzesänderung eingesetzt: "Angesichts der Tatsache, dass immer häufiger Attacken auf Schafe, Rinder und Ziegen gemeldet werden, stehe ich ohne Wenn und Aber an der Seite der betroffenen Weidetierhalter." Die stetige Zunahme der Wolfspopulation – auch in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg und jetzt im Westerwald – erfordere ein effektives Wolfsmanagement.
Zudem soll die erweiterte Entnahmeregel auch im Interesse der Gesundheit des Menschen gelten. Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat. Zudem soll das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Weiterhin sind Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen. (PM)