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Nachricht vom 29.01.2020    

Presbyteriumswahlen der Evangelischen Kirche im Rheinland

„Gemeinde mit mir“ ist Thema der Presbyteriumswahlen in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Alle vier Jahre werden die Leitungsgremien der Evangelischen Kirchengemeinden neu gewählt. Am Sonntag, 1. März ist wieder Wahltag. Doch nur in vier der neuerdings nur noch 15 Evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Altenkirchen (seit 1. Januar sind die beiden ehemaligen Gemeinden Mehren und Schöneberg zur „Auferstehungsgemeinde Mehren-Schöneberg“ vereint) können Gemeindeglieder ihre Leitung diesmal neu bestimmen.

(Wahlplakat)

Kreis Altenkirchen. Wahlen wird es in Birnbach, Kirchen (ohne Wehbach), Mehren-Schönberg und Wissen geben. Nur in diesen vier Gemeinden gibt es mehr Kandidaten als Presbyteriumsstellen zu besetzen sind. Während die Kirchengemeinden Kirchen, Mehren-Schöneberg und Wissen vorrangig auf eine allgemeine Briefwahl setzen, wollen die Birnbacher ihre Gemeinde an die Urne holen und öffnen nach dem Sonntags-Gottesdienst am 1. März (von 11 bis 13 Uhr) in der Birnbacher Kirche ihr Wahllokal. Briefwahl-Unterlagen kommen in Birnbach aber auf Aufforderung auch ins Haus.

Mehr als 140 Stellen (neben den Presbyteriumsmitgliedern gibt es noch gewählte Mitglieder aus den Reihen der Mitarbeiterschaft) sind im Kirchenkreis Altenkirchen insgesamt zu besetzen. Etliche weniger als noch bei den Wahlen 2016. 12 Gemeinden haben im Vorfeld der Wahlen die Zahl ihrer Presbyteriumsstellen reduziert und an die aktuellen Gemeindeglieder angepasst.

Trotzdem werden auch nach dem Wahltag in den Gemeinden (Betzdorf, Daaden, für Kirchen – im Wahlbezirk Wehbach und Hilgenroth) Leerplätze in ihren neuen Presbyterien haben: Es fanden sich nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten. In den anderen acht Gemeinden gab es im Vorfeld (dazu gehörte auch eine Gemeindeversammlung bei der noch Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden konnten) genauso viele Interessierte wie Presbyteriumsstellen. Die gelten dann – nach der kirchlichen Wahlordnung – als gewählt.

Die mit der Kandidatenaufstellung quasi abgeschlossenen (Nicht)-Wahlen, die sich immer mehr häufen, bekümmern auch die Kirchenleitenden. Jüngst bei der Landessynode stellte Präses Manfred Rekowski kritische Anfragen an die bisherige Praxis der Presbyteriumswahlen. Die hohe Zahl der Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland in denen nicht mehr gewählt werde wird, weil keine ausreichende Anzahl an Kandidierenden gefunden worden ist (der Kirchenkreis Altenkirchen liegt hier im Trend), stelle die Frage der Legitimation. Rekowski:“ Es gibt vielerorts keine ausreichende Zahl von kandidierenden, um eine Wahl als ‚Aus-Wahl‘ durchführen zu können. Das bedeutet, es wird eine Fülle von Leitungsorganen geben, die ohne eine transparente Form der Legitimation durch die Gemeinde die Aufgabe der Gemeindeleitung übernehme. Dies halte ich für eine presbyterial-synodale Kirche für sehr problematisch!“ Es geht dem Präses darum, „dass die zur Übernahme eines Leitungsamtes bereiten Personen ein Mandat der (aktiven) Gemeinde erhalten!“



Die Presbyteriumswahlen in den Gemeinden am 1. März sind Auftakt für die Besetzung der kirchlichen Leitungsgremien auf den synodalen Ebenen: Aus dem Kreise der Presbyter werden die neuen Abgeordneten zur Kreissynode gewählt. Die neue Kreissynode wählt (im Juni in Hamm) die Abgeordneten zur Landessynode und (im November) die Hälfte ihres Leitungsorganes (Kreissynodalvorstand), ihre Fachausschüsse und deren Vorsitzenden und die Beauftragten für die einzelnen Arbeitsfelder. Diese neuen Gremien sind dann gefragt darüber nachzudenken und auch zu entscheiden, wie in künftigen Jahren eine Gremienbesetzung stattfinden kann, die dem presbyterial-synodalen Geist entsprechen. Auch das Thema „Altersgrenzen“ wird auch die heimischen Entscheider berühren.

Wählbar sind aktuell alle evangelischen Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, wahlberechtigt jedes konfirmierte Gemeindemitglied. Die Altersgrenze für das kirchliche Ehrenamt liegt bei 75 Jahren. Ab den Presbyteriumswahlen 2016 galt, dass Presbyter nicht mehr (wie vorher) ab ihrem 75. Geburtstag das Gremium verlassen mussten. Neu galt nun, dass das Mandat für die gesamte Wahlperiode gültig war.

Unter dem Stichwort „Partizipation“ stellte Präses Rekowski jüngst bei der Landessynode aber auch die Altersgrenze von 75 Jahren für das Presbyteramt in Frage. „Dass Menschen im Lebensalter von über 75 Jahren, die sich in anderen Lebensbereichen nahezu überall ohne Altersgrenze einbringen können, ausgerechnet in der Kirche von der Mitwirkung an der Leitungsverantwortung grundsätzlich ausgeschlossen werden, leuchtet mir nicht ein“, sagte der Präses. (PM)


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