Energietipp: Fenstertausch – Glas oder Rahmen?
INFORMATION | Fenster sind energetische Schwachstellen der Gebäudehülle; leider ist ihr Austausch mit erheblichen Kosten verbunden. Da eine solche Investition in der Regel nur alle 25 bis 30 Jahre gemacht wird, sollten Fenster des neuesten technischen Stands verbaut werden. Ein niedriger Wärmeverlustwert ist auch entscheidend für die Wohnbehaglichkeit.
Kreis Altenkirchen. Den besten Wärmeschutz bietet derzeit die Dreischeibenwärmeschutzverglasung. Gegenüber alter Isolierverglasung (vor 1995 eingebaut) verschafft sie einen etwa 70 Prozent besseren Wärmschutz. Zu beachten ist auch die Wärmedurchlässigkeit des Rahmens und des Randverbunds der Glasscheiben, denn der Rahmen hat meist schlechtere Dämmwerte als die Verglasung. Bei der Wahl der Fenster ist daher der berechnete Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters, Uw (w steht für englisch: „window“) entscheidend.
Fenster müssen dicht schließen und luftdicht eingebaut werden, sonst „zieht“ es trotz Wärmeschutzverglasung durch Dichtungen und Fugen. Das Einbringen von Montageschaum in die Fugen zwischen Rahmen und Mauerwerk reicht nicht aus – der Rahmen muss luftdicht mittels Klebe- und Dichtbändern in der Leibung verklebt sein.
Auch für die Fenstererneuerung gibt es seit diesem Jahr höhere Fördermittel. Aber auch Verbesserungen bei vorhandenen Fenstern, wie der nachträgliche Einbau einer Dichtung oder bei gut erhaltener Rahmensubstanz der Austausch der Verglasung sind machbar, wenn das Geld für neue Fenster nicht reicht. Allerdings sollte dann überprüft werden, ob der Rahmen ausreichend luftdicht eingebaut ist. Eine individuelle Beratung zur Auswahl der Fenster und Fördermöglichkeiten erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.
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Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
- In Betzdorf am Mittwoch, 04.03.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr im Rathaus Zimmer 1.05, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- In Altenkirchen am Donnerstag, den 26.03.20 von 12.00 – 18.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850. (PM)