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Nachricht vom 02.03.2020    

Zivil- und Katastrophenschutz: DRK und Kreis erneuern Vereinbarung

Der DRK-Kreisverband Altenkirchen bleibt auch weiterhin Partner des Landkreises Altenkirchen im Zivil- und Katastrophenschutz. Einstimmig gab der Kreisausschuss in seiner Sitzung am späten Montagnachmittag (2. März) grünes Licht für die Neufassung der Vereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2020. Die Vorgängerversion war - mit Änderungen und Ergänzungen - bereits seit Jahrzehnten Grundlage der Zusammenarbeit.

Der DRK-Kreisverband (hier sein Sitz in Altenkirchen) und der Landkreis Altenkirchen haben ihre Zusammenarbeit beim Zivil- und Katastrophenschutz neu gefasst. (Foto: DRK-Kreisverband)

Kreis Altenkirchen. Nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz und dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz hat der Landkreis Altenkirchen klar definierte Aufgaben zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise, die Ausrüstung der überörtlichen allgemeinen Hilfe bereitzustellen, dafür zu sorgen, dass Einheiten des Katastrophenschutzes bereitstehen und dass diese über die erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen verfügen. Auf der anderen Seite stellt das DRK notwendig werdende Hilfe bei Notständen jeder Art unter Beachtung seiner Grundsätze bereit. Vor diesem Hintergrund arbeiten Landkreis und DRK-Kreisverband seit Jahrzehnten im Zivil- und Katastrophenschutz zusammen. Basis der Kooperation und auch der Abrechnung von Leistungen ist eine Vereinbarung aus den Jahren 1993 bzw. 1999.

Komplett neue Fassung
Eine der wichtigsten Grundlagen der Zusammenarbeit geht auf die "Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz" zurück. Dieses Konzept, in deren Erarbeitung auch die Landesverbände der Hilfsorganisationen (Samariter, DLRG, DRK, Johanniter und Malteser) involviert waren, ist mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes abgestimmt und datiert vom Ende des Jahres 2018. Aus Anlass der Neufassung dieser Ausarbeitung vereinbarten Landkreis und DRK-Kreisverband, die Abmachung über die Zusammenarbeit komplett neu zu fassen. Nach dem einstimmigen Okay im Kreisausschuss trat sie rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Arbeitsgruppe bis 1. April
Wie die Schulbibliotheken der drei Gymnasien des Kreises langfristig geöffnet bleiben können, soll eine Arbeitsgruppe in einem ersten Schritt sozusagen als "Brain Storming" eruieren. "Je kleiner, desto besser kann man arbeiten", gab Landrat Dr. Peter Enders das Ziel vor. Die Fraktionen im Kreistag entsenden jeweils einen Teilnehmer, die sechs Schulen (Gymnasien und IGSs) ebenfalls jeweils einen. Die Zusammensetzung mit Enders als Leiter soll bis zum 1. April benannt sein. "Abhängig von der Diskussion, werden wir weitere Akteure dazu holen", sagte er. Hintergrund: Die insgesamt 2,21 vom Kreis finanzierten Stellen in den Schulbibliotheken werden, so sieht es das Haushaltskonsolidierungskonzept vor, nach dem altersbedingten Ausscheiden der derzeitigen Mitarbeiterinnen in den nächsten Jahren nicht erneut besetzt.



Gebühren bleiben erlassen
Zunächst einmal bis zum 31. März 2022 müssen "beliehene" Jäger für die Trichinenbeprobung nichts zahlen. Der Kreisausschuss verlängerte die Regelung, die seit dem 1. Mai 2018 gilt und am 31. März ausgelaufen wäre. Die Trichinenbeprobung bei Wildschweinen obliegt als hoheitliche Aufgabe grundsätzlich amtlichem Fleischuntersuchungspersonal. Die Jäger im AK-Land nehmen diese Aufgabe überwiegend selbst wahr, nachdem sie damit formell "beliehen" wurden. Dafür, dass sie Proben zu vorgegebenen Sammelstellen im Kreis bringen, werden sie seit dem 1. Mai 2018 nicht zur Kasse gebeten (Kreisausschussbeschluss vom 23. April 2018). Wird in Einzelfällen noch Fleischuntersuchungspersonal angefordert, werden 10 Euro fällig. Hintergrund: Bei dieser Entscheidung im Blick ist die aus dem Osten und aus Belgien näher rückende Gefahr des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen oder Hausschweinbeständen. Deswegen werden nach wie vor erhebliche Erwartungen an die Bereitschaft der Jäger gestellt, die hohen Wildschweinbestände zu reduzieren. Im Jahr werden rund 1700 Proben aus dem Kreis Altenkirchen in einem gemeinsam mit dem Westerwaldkreis und dem Rhein-Lahn-Kreis betriebenen Labor in Diez untersucht.

Sprechstunden herunterfahren
Auch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung ist aktuell ganz auf "Coronavirus" eingestellt, wie Arzt Heinz Uwe Fuchs darstellte. Inzwischen gebe es eine Dauerbereitschaft, "wir arbeiten seit einer Woche auf Hochtouren. Im Gegenzug werden Sprechstunden heruntergefahren", erklärte Fuchs. Vom kommenden Wochenende an werde eine Telefonbereitschaft für Kliniken (und nicht für Bürger) eingerichtet. Er betonte noch einmal die Wichtigkeit der Händehygiene (häufiges Waschen). "Seife reicht", fügte Fuchs an und forderte zugleich einen Verzicht auf den obligatorischen Händedruck. (hak)


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