Werbung

Nachricht vom 06.03.2020    

Scheinwohnsitz: Tschechische EU-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig

Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Umstände des Falls die Annahme nahelegen, dass zur Erlangung der Fahrerlaubnis ein Scheinwohnsitz im Ausland begründet wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines deutschen Staatsangehörigen mit tschechischer Fahrerlaubnis.

Symbolfoto

Koblenz. Der im Jahr 1985 geborene Antragsteller, der seinen Hauptwohnsitz seit seiner Geburt bis zum heutigen Tag ununterbrochen in Deutschland hat, war zwischenzeitlich auch in Tschechien gemeldet. Während dieses Zeitraums wurde ihm am 1. März 2011 eine tschechische Fahrerlaubnis erteilt. Aufgrund einer Anfrage des Kraftfahrt-Bundesamts teilte der Ausstellungsmitgliedstaat Tschechien im Dezember 2019 mit, außer dem Umstand der melderechtlichen Wohnsitznahme seien keine tatsächlichen Verhältnisse des Antragstellers bekannt. Fragen nach Verbindungen zu nahen Familienangehörigen und zum Arbeitsplatz des Antragstellers beantworteten die tschechischen Behörden mit „unknown“ beziehungsweise „no“. Daraufhin stellte der Westerwaldkreis mit Bescheid vom 3. Februar 2020 fest, die tschechische Fahrerlaubnis berechtige den Antragsteller nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung der Koblenzer Richter ist die Entscheidung des Westerwaldkreises mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, weshalb das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Verfügung vom 3. Februar 2020 stärker zu gewichten sei als die entgegenstehenden Interessen des Antragstellers. Zwar berechtige eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland. Dies gelte aber nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ausweislich vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland, hatten. Der ordentliche Wohnsitz sei in Deutschland begründet, wenn der Betroffene gewöhnlich, das heißt mindestens 185 Tage im Jahr, in Deutschland wohne.



Dabei reiche es für einen Fall des sogenannten Wohnsitzverstoßes bereits aus, wenn sich aus den Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates zumindest die Möglichkeit ergebe, dass das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis missachtet worden sei. Dies könne insbesondere der Fall sein, wenn die Informationen – wir hier – auf einen nur kurzen Aufenthalt im Ausstellungsstaat hinwiesen. Dann bestehe der Verdacht, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis durch die Wohnsitznahme im Ausland lediglich den in Deutschland geltenden strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins habe entziehen wollen.

Bei Vorliegen solcher Hinweise sei eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles vorzunehmen. Diese lasse vorliegend auf einen Wohnsitzverstoß schließen. Denn der Ausstellungsmitgliedstaat Tschechien verfüge hinsichtlich der Person des Antragstellers ersichtlich nur über melderechtliche Kenntnisse, nicht hingegen über Informationen zum tatsächlichen Aufenthalt des Antragstellers im Jahr 2011. Auch die übrigen Umstände deuteten darauf hin, dass sich der Antragsteller tatsächlich überwiegend in Deutschland aufgehalten habe. So sei er weiterhin mit seinem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet gewesen und habe im Februar und im April 2011 bei deutschen Behörden Anträge auf Umschreibung eines PKW gestellt. Es liege auch keine Erklärung des Antragstellers vor, die auf einen ordentlichen Wohnsitz in Tschechien schließen lasse. Er habe weder seinen tatsächlichen dortigen Aufenthalt noch persönliche oder berufliche Bindungen nach Tschechien vorgetragen.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 3. März 2020, 4 L 158/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Von der Bühne bis zum ehemaligen Ratszimmer: Vorschulkinder besuchen die Stadthalle Altenkirchen

Ein besonderer Tag erwartete die Vorschulkinder der Katholischen Kindertagesstätte St. Jakobus in Altenkirchen. ...

Waldbrand in Nauroth: Schnelles Eingreifen verhindert weitere Ausbreitung des Feuers

Am Freitagnachmittag (4. April) kam es am Ortsrand von Nauroth zu einem Bodenfeuer, das sich aufgrund ...

Warnung vor Fake-Bußgeldbescheiden vom Kraftfahrt-Bundesamt

Mit dieser persönlichen Warnung möchte unser Redakteur Wolfgang Rabsch auf eine besonders perfide Masche ...

Neuer Schulreferent stärkt Grundschulen in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld hat einen neuen Schulreferenten: Jens Fleck übernimmt ...

Peterslahr auf dem Weg in die digitale Zukunft: Start des Glasfaserausbaus

In Peterslahr haben die Bauarbeiten für das neue Glasfasernetz begonnen. Deutsche Glasfaser hat den ersten ...

JUZ-Podcast: Jugendliche aus Hamm (Sieg) starten mit Pilotfolge

Das evangelische Jugendzentrum in Hamm (Sieg) hat ein neues Projekt ins Leben gerufen: einen Podcast ...

Weitere Artikel


Gute Neuigkeiten: Aus Rewe-Center wird Fachmarktzentrum

Aufatmen in Altenkirchen und Umgebung: Das Rewe-Center im Weyerdamm wird nicht, wenn die gleichnamige ...

Karate-Nachwuchs der SG Anhausen zeigt was er kann

Am 1.März startete das Anhausener Karate Dojo mit 13 Nachwuchskämpfern im Alter von sechs bis neun Jahren ...

Brand eines PKW sorgt für Feuerwehreinsatz in Hilgenroth

Zu einem PKW-Brand wurde die freiwillige Feuerwehr Altenkirchen am Freitagabend, 6. März, gegen 18.25 ...

Westerwald Bank mit solidem Ergebnis 2019 – Stabiles Wachstum erwartet

Der Vorstand der Westerwald Bank berichtete in seiner Bilanzpressekonferenz über das abgelaufene Geschäftsjahr ...

Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) im Bezirk Koblenz lässt nicht locker: Sie fordert gebetsmühlenartig ...

„Wir Westerwälder“ und der ADAC starten das neue Pendlernetz Westerwald

In der neugeschaffenen Geschäftsstelle der gemeinsamen Initiative „Wir Westerwälder“ der Kreise Altenkirchen, ...

Werbung