Corona: Landesregierung verschärft Beschränkungen in Rheinland-Pfalz
Von Regina Morkramer
INFORMATION | In Rheinland-Pfalz werden die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus verschärft. Das gab die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Freitag, 20. März, in einer Pressekonferenz bekannt. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer Ministerratssitzung vom Freitagvormittag. Die Vorgaben gelten ab 0 Uhr am Samstagmorgen.
Region. So werden von nun an Versammlungen von mehr als fünf Menschen verboten. Gastronomische Einrichtungen werden komplett geschlossen. Der Grenzverkehr wird eingeschränkt. Von einer allgemeinen Ausgangssperre sieht die Landesregierung derzeit noch ab. Auch Straßenverkauf und Lieferservice bleiben erlaubt.
Landeschefin Malu Dreyer bezeichnete die neuen Maßnahmen als direkte Folge des uneinsichtigen Verhaltens der Menschen, die sich an die bisherigen Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung nicht gehalten haben: „Die Erfahrungen der vergangenen Tage haben gezeigt, dass die Appelle allein nicht die notwendige Wirkung erzielt haben. Diese zusätzlichen Maßnahmen sollen auch helfen, das scharfe Schwert einer allgemeinen Ausgangssperre zunächst zu verhindern“, teilte die Staatskanzlei mit. Dreyer appellierte noch einmal an alle Bürger, sich an die Einschränkungen zu halten. „Wir mussten auch feststellen, dass Menschen tun, was nicht gewollt ist, nämlich präsent sein im öffentlichen Raum.“
Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing machte in der Pressekonferenz noch einmal deutlich, dass den Unternehmen und Selbstständigen im Land in der aktuellen Krise „schnell, unbürokratisch und mit einheitlichen Ansprechpartnern“ geholfen werden soll. Man sei in engen Absprachen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium, so Wissing.
Hier die Verordnung im Wortlaut:
Rechtsverordnung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen
Über den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17. März 2020 hinaus werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen.
Dazu gehören:
Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie). Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice.
Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen,
Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.
Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.
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Die oben aufgeführten Regelungen treten heute um 24 Uhr in Kraft.
Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Das Sozialministerium steht in engem Austausch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten und den anderen maßgeblichen Akteuren, insbesondere der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben in den vergangenen Tagen immer mehr Werkstätten entschieden, ihre Einrichtungen zu schließen. Um ein landesweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen, hat Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den oben genannten Partnern heute entschieden, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zum 23. März zu schließen. Die Werkstätten sind allerdings gehalten, eine Notbetreuung anzubieten.
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