Betzdorfer Wochenmarkt mit Einschränkungen während Corona-Pandemie
Nach Bekanntgabe der zweiten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2020 hat sich die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain entschlossen, mit sofortiger Wirkung bis mindestens 19. April das Warenangebot des Betzdorfer Wochenmarktes nur auf Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu beschränken.
Betzdorf. Man möchte mit dieser Entscheidung zumindest die Grundversorgung mit Lebensmittel anbieten. Die zugelassenen Marktstände werden sich im Bereich rund um das Betzdorfer Rathaus und daran anschließend im Teilbereich der Fußgängerzone Bahnhofstraße befinden.
Zum Schutz der Händler und/oder deren Mitarbeiter, sowie der Kunden, sind einige Regeln zu beachten. Die Stellflächen der Marktstände werden entzerrt, um die vorgeschriebene Abstandsregelung einhalten zu können. Kunden beachten bitte die besonderen Hygienebestimmungen:
- Das Anfassen der Ware ist nur den Händlern gestattet
- Bitte halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander
- Vermeiden Sie Schlangen- und Pulk Bildungen
- Betreten Sie den Standbereich nur einzeln!
Die Einhaltung der Regelungen wird von Mitarbeitern des Ordnungsamtes kontrolliert. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist Folge zu leisten. (PM)
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