Bundeshilfen zur Corona-Pandemie für gemeinnützige Sportvereine öffnen
„Die derzeitigen Bundeshilfen zur Corona-Pandemie müssen auch gemeinnützigen Sportvereinen einheitlich zugänglich sein. Die mit der Umsetzung beauftragten Bundesländer müssen gemeinnützige Vereine in den zu erarbeitenden Durchführungsbestimmungen berücksichtigen“, appelliert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel, auch als Sportbeauftragter der CDU Rheinland-Pfalz, an die Mainzer Landesregierung.
Region. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg seien da beispielgebend. „Wir brauchen aber eine bundesweit einheitliche Lösung für den gemeinwohlorientierten Sport“, betont der Bundestagsabgeordnete mit dem Hinweis darauf, dass bei den Hilfen zur Corona-Krise gemeinnützige Vereine bislang zu wenig im Fokus der Aufmerksamkeit stehen.
„Der Sport und das Ehrenamt sind wesentliche Elemente unserer Zivilgesellschaft und stärken den Zusammenhalt und die Solidarität in unserem Land. Dies ist besonders in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig. Wenngleich der normale Sportbetrieb zurzeit nicht möglich ist, sind unzählige Vereine sehr kreativ und bieten digitale Sportangebote an“, informiert der Christdemokrat.
Die weltweite Pandemie könne für die örtlichen Vereine aber eine Gefahr darstellen: Laufende Betriebskosten, finanzielle Ausfälle durch wegbrechende Veranstaltungen und Aufnahmestopps bei der Mitgliederentwicklung führten zu großen Herausforderungen.
„Ausgelagerte Geschäftsbetriebe von Vereinen können unternehmerische Hilfen des Bundes in Anspruch nehmen, bei klassischen Idealvereinen besteht jedoch noch eine gewisse Unsicherheit. Diese sollte nun durch die Bundesländer ausgeräumt werden, sodass nach den Durchführungsbestimmungen auch gemeinnützige Vereine anspruchsberechtigt sind“, bekräftigt Erwin Rüddel.
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Erwin Rüddel
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