Bürgerentscheid zu wkB in Wissen, warum jetzt?
Der Gesetzgeber gibt für ein Bürgerbegehren eine viermonatige Frist vor. Diese Frist begann mit der Entscheidung des Wissener Stadtrates, das Beitragssystem für den Straßenausbau umzustellen. Die Entscheidung fiel am 10. Februar und ist im Sitzungsprotokoll der Stadtratssitzung wortwörtlich nachzulesen. Dieses Datum ist entscheidend.
Wissen. Auch wenn sich in der aktuellen Corona-Krise viele zurecht lieber anderen sehr wichtigen, sozialen Dingen widmen würden, ist das Thema Bürgerbegehren gerade aktuell in der Siegstadt. Denn der Stadtratsbeschluss markiert den Startpunkt des Bürgerbegehrens. (§ 17a Abs. 3 Satz 1, 2. Hs. GemO).
Da die Umstellung der Beiträge ohne Vorlage einer möglichen Satzung und bei noch unklarer zukünftiger Landesgesetzgebung beschlossen worden ist, gilt zwar im Moment noch der Einmalbeitrag für Wissen. Das ist aber für den Zeitpunkt des Bürgerbegehrens ohne Belang. Die Frist begann am 10. Februar mit dem Beschluss der Umstellung.
Die Verantwortlichen weisen nun in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Bürgerbegehren sich nicht direkt gegen wiederkehrende Beiträge richte. Ein Bürgerbegehren sei immer neutral. Es gibt jedem wahlberechtigten Wissener Bürger die Gelegenheit, über ein bestimmtes Thema abzustimmen. Natürlich haben die Initiatoren Hoffnungen, etwas zu erreichen, aber im Endeffekt entscheide dann der Bürger. Egal ob für oder gegen wkB.
Auch fast zwei Monate nach der Entscheidung des Stadtrates sind die Positionen zum Thema wkB noch so verhärtet, dass hasserfüllte und angstschürende Kommentare und Leserbriefe in Zeitungen zu lesen sind, bzw. Onlinemagazine Kommentare nicht mehr zulassen oder streichen, weil sie zum Teil beleidigend und unsachlich sind. Die Straßenausbaubeiträge sind eine langfristige Entscheidung. Wenn dieses Thema nicht dauerhaft als dunkle Wolke über Wissen schweben soll, sei das Bürgerbegehren die beste Gelegenheit, Klarheit zu bringen, so die Hoffnung der Initiatoren. (PM)
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