Gewerkschaft in Corona-Zeiten: Solidarisch ist man nicht alleine
Auch der DGB-Kreisverband Altenkirchen arbeitet im Corona-Modus und weist in einer Pressemitteilung auf gewerkschaftliche Informationsmöglichkeiten im Internet hin. Bis auf Weiteres fallen auch die Veranstaltungen des DGB-Kreisverbandes Altenkirchen aus. Darunter, neben der für den 22. April geplanten Lesung mit der Holocaust-Überlebenden Edith Erbrich, insbesondere die traditionelle Maiveranstaltung im Kulturwerk Wissen. Ersatzweise wird es bundesweit eine Maifeier als Streaming-Projekt im Internet geben.
Kreis Altenkirchen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen in diesen Zeiten oft vor existenziellen Fragen. Erste Ansprechpartner, etwa bei Fragen des Arbeitsrechts, der Kurzarbeit, der Kinderbetreuung oder des Arbeitsschutzes sind die Betriebs- und Personalräte sowie die Mitarbeitervertretungen, teilt der DGB mit. Die Mitgliedsgewerkschaften unterstützen dabei nach Kräften. Ein schönes Beispiel sei die Gewerkschaft der Polizei, die in ständigem Austausch mit dem Innenministerium steht und permanent in Mitgliederbriefen proaktiv Antworten auf Fragen rund um das Thema Corona gibt.
Leider sind nicht alle Beschäftigten in Gewerkschaften organisiert und haben Betriebsräte, stellt der DGB-Kreisvorstand fest und verweist auf Informationsmöglichkeiten im Internet. Auf der Seite der DGB-Region Koblenz (www.koblenz.dgb.de) bietet der DGB zu 12 Themenbereichen, wie beispielsweise Homeoffice, Familienbetreuung oder Arbeitszeit Informationen an. Überschrift: „Corona: Alles was Arbeitnehmer und Betriebsräte wissen müssen“. Die Informationen werden in mehreren Sprachen dargestellt.
Helden des Alltags würdigen
Die DGB-Vorstandsmitglieder waren sich in der Wahrnehmung einig, dass die Corona-Lage die Menschen im Kreis Altenkirchen näher zusammenrücken lässt. Der Blick auf einige Berufe werde sich grundlegend ändern, sind die DGB-Leute sich sicher. Als Beispiel nennt der DGB: „Immer mehr Patienten mit immer weniger Pflegenden; dieser Trend der letzten 20 Jahre muss umgekehrt werden“. Tätigkeiten, die uns allen jetzt in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung klar werden, müssten neu bewertet und künftig deutlich besser bezahlt werden. Das gelte für Gesundheitsberufe ebenso, wie für den Einzelhandel oder für Bus- und Lkw-Fahrer und andere Tätigkeiten, die das Gemeinwesen am Laufen halten.
Natürlich begrüßt der DGB die Anwendung der Kurzarbeit-Regelungen, weist aber darauf hin, dass für zahllose Arbeitnehmerhaushalte die wirtschaftliche Situation bei nur 60 % des Lohns sehr schnell prekär werden kann. In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag sei oft eine Aufstockung tariflich geregelt. Das sei aber leider nicht überall der Fall. Becker: „Deswegen fordern wir die Arbeitgeber auf, freiwillige Regelungen zu finden“. Wenn die Arbeitgeber von der Zahlung der Sozialbeiträge komplett befreit werden, sollen 50 % davon an die Arbeitnehmer weitergereicht werden, um auch dort die Not zu lindern. Im Lebensmittel-Einzelhandel darf nach Auffassung der Gewerkschafter der Umsatzaufschwung an den Beschäftigten, die bis an die Grenzen der psychischen Belastbarkeit das System aufrechterhalten, nicht spurlos vorbeigehen. Prämien- oder Bonus-Zahlungen sind das Gebot der Stunde.
„Trinkgeld-Station“
Die Forderung nach Trinkgeld als Bestandteil des Einkommens ist für Gewerkschafter eigentlich tabu, sie widerspricht womöglich auch grundsätzlichen Überlegungen der Unternehmen und man könnte steuerliche Bedenken einwerfen, teilt der DGB-Kreisverband mit. Vorsitzender Becker ist jedoch der Meinung, „dass in diesen Zeiten solche Bedenken hintangestellt werden sollten“. Becker appelliert an die Kundinnen und Kunden: „Wenn Sie das Bedürfnis haben, die Leistung der Beschäftigten mit einem Trinkgeld anzuerkennen, sollten sie damit nicht hinter dem Berg halten. Und in den Betrieben muss dann ein fairer Verteilmodus gefunden werden“. (PM)
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