Bewerbungsfrist zur Förderung innovativer Nahversorgungskonzepte verlängert
„Die Bewerbungsfrist zur Förderung innovativer Nahversorgungskonzepte im Rahmen des vom Deutschen Städte- und Gemeindebund zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsamen Projektes ‚LandVersorgt‘ wird bis zum 2. Juni 2020 verlängert“, teilt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit.
Region. Bei dem gemeinsamen Projekt von DStGB und BMEL geht es um innovative Nahversorgungskonzepte für ländliche Räume. Zunächst ist lediglich die Einreichung einer Ideenskizze erforderlich. Die besten Ideen haben die große Chance, in der Umsetzung erheblich finanziell gefördert zu werden.
„Konkret geht es dabei um innovative Ideen, die neben der besseren Versorgung Dienstleistungen kombinieren und idealerweise auch das Miteinander in den Dörfern stärken. So könnte beispielsweise ein Projekt ‚Vernetzungsangebote für Mahlzeitendienste‘ damit verknüpft werden, regionale Produkte an einen Kunden auszuliefern, der nach erfolgreicher Lieferung gleichzeitig ein Paket an die Vernetzungsstelle mitgeben kann“, sagt der christdemokratische Bundestagsabgeordnete.
Das Vorhaben geht also über den klassischen Dorfladen hinaus. Finanziell gefördert werden Ideen in Kommunen, die multifunktionale, digitale Versorgungsansätze verfolgen, die heute in vielen Quartieren der größeren Städte selbstverständlich sind. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhoffen sich skalierbare Projekte, die sich auf andere Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen mit vergleichbaren Herausforderungen übertragen lassen. „Die Kommunen sollten sich nicht davor scheuen, eine Kurzskizze ihrer Ideen einzureichen, zumal der Aufwand überschaubar bleibt und die Frist aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bis zum 2. Juni 2020 verlängert wurde“, merkt Rüddel an.
Ansätze zur Verbesserung der Nahversorgung können dabei kombiniert, auf neuartige Weise mit anderen Dienstleistungen oder Themen verknüpft oder auch in bestehende Versorgungsstrukturen integriert werden. Die Einbindung der kommunalen Entscheidungsträger, der Vertreter auf Anbieter und Nachfrageseite sowie der Bürger/innen soll zur Entwicklung angepasster und bedarfsgerechter Lösungen führen. Weitere Information gibt es hier.
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Erwin Rüddel
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