Wiederkehrender Beitrag: Stadt Wissen ein Abrechnungsgebiet?
Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. April, die Änderung des Systems zur Straßenausbaufinanzierung beschlossen. Einmalige Beiträge sind damit in Zukunft vom Tisch, von 2024 dürfen im Land nur noch wiederkehrende Beträge erhoben werden. In Wissen ist dieses Thema gerade von besonderem Interesse.
Wissen/Mainz. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen hat der Landtag in Mainz ein Gesetz für die nötigen Änderungen im Kommunalabgaben- und Landesfinanzausgleichsgesetz beschlossen. Während die Kommunen bislang frei wählen konnten, ob sie die Anwohner durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge an der Finanzierung des Straßenausbaus beteiligen, wird ab 2024 nur noch der wiederkehrende Beitrag zulässig sein. Rund 40 Prozent der Kommunen in Rheinland-Pfalz finanzieren den Straßenausbau bereits über wiederkehrende Beiträge. Die Opposition im Landtag ist nach wie vor dafür, die Beiträge ganz abzuschaffen.
Beim Einmalbeitrag zahlen neben dem Anteil, den die Kommune tragen muss, nur die Anlieger der betroffenen, also der auszubauenden Straße. Die Höhe des Betrags hängt unter anderem von den Kosten der Maßnahme, der Größe und Nutzung des Grundstücks sowie der Geschosszahl des Hauses ab. Bei wiederkehrenden Beiträgen wird die finanzielle Last auf mehrere Parteien innerhalb einer Abrechnungseinheit verteilt.
Entscheidung wichtig für Wissen
Im Kreis Altenkirchen hat das Thema Straßenausbaubeiträge zuletzt vor allem in Wissen für Diskussionen gesorgt. Dort hat der Stadtrat am 10. Februar die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen beschlossen. Eine Bürgerinitiative machte dagegen mobil und hat jüngst ein Bürgerbegehren initiiert.
In einer Stellungnahme äußert sich nun Wissens Stadtbürgermeister Berno Neuhoff zu der Entscheidung des Landtags, in der er zwei überraschende Änderungen zum Gesetzesentwurf aus dem Februar sieht: „Zum einen enthält der Gesetzeswortlaut ausdrücklich den Hinweis, dass entgegen zahlreicher Entscheidungen der Rechtsprechung nunmehr regelmäßig der räumliche Zusammenhang eines Stadtgebietes nicht mehr durch Außenbereichsflächen von untergeordnetem Ausmaß oder topografische Merkmalen wie Flüsse, Bahnanlagen oder klassifizierte Straßen, die ohne großen Aufwand gequert werden können, unterbrochen werden, zum anderen lässt das neue Gesetz zu, dass bis zum 31.12.2023 begonnene Straßenbaumaßnahmen jetzt doch noch im 'alten' System des Einmalbeitrages abgerechnet werden können.“
In Wissen war man aufgrund der bislang bestehenden Rechtslage zu der Auffassung gelangt, dass die Stadt in fünf Abrechnungsgebiete einzuteilen sei, was bei den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat und auch bei Teilen der Bürger und Bürgerinnen auf Ablehnung gestoßen war. „Nach dem Wortlaut des Gesetzes haben wir jetzt die Möglichkeit erhalten, über die Abrechnungsgebiete neu nachzudenken. Wir müssen uns jetzt mit Verwaltung und unseren Beratern zusammensetzen und die neue Gesetzeslage bewerten. Der Gesetzgeber hat uns die Möglichkeit eröffnet, vielleicht doch das gesamte Stadtgebiet in einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen“, so Neuhoff.
Über Einführung des Beitrags beraten
„Wir werden innerhalb der städtischen Gremien beraten müssen, wann der wiederkehrende Beitrag eingeführt werden soll. War bislang der 31.12.2023 durch den Landesgesetzgeber als letztmöglicher Abrechnungszeitpunkt für den bislang gültigen Einmalbeitrag genannt worden, so wurde diese Frist ausgeweitet, wonach es ausreicht, dass bis zum 31.12.2023 ein Bauauftrag vergeben werden muss, um noch im System des Einmalbeitrags abrechnen zu können.“ Dies sei ein großer Unterschied, so Neuhoff und die drei städtischen Beigeordneten, Claus Behner (CDU), Horst Pinhammer (SPD) und Wolf-Rüdiger Bieschke (FWG) in einer gemeinsamen Pressemeldung.
Laut Neuhoff hat die Gesetzesänderung auf den ersten Blick weitreichende Änderungen für die Wissener Situation zur Folge. Sollte die Stadt Wissen tatsächlich zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden können, wäre den allermeisten Kritikern Rechnung getragen, da die Stadt Wissen als Solidargemeinschaft mit allen Bürger und Bürgerinnen die Lasten des kommunalen Straßenbaus schultern könnten, äußerte sich Neuhoff vorsichtig optimistisch. Nichtsdestotrotz wird laut Neuhoff derzeit die Zulässigkeit des durch die BI Wissen eingereichten Bürgerbegehrens intensiv geprüft. „Das eine hat mit dem anderen formal betrachtet nichts zu tun“, sagte Neuhoff. (rm/PM)
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