Verwaltungen im Kreis öffnen wieder für den Publikumsverkehr
Ab Montag, dem 4. Mai, öffnen die Kreisverwaltung und die sechs Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis wieder für den Publikumsverkehr. Die nötigen Vorbereitungen in den Verwaltungen liefen bereits in dieser Woche.
Altenkirchen/Kreisgebiet. Auf die Öffnung haben sich Landrat Dr. Peter Enders und die Bürgermeister Fred Jüngerich (VG Altenkirchen-Flammersfeld), Bernd Brato (Betzdorf-Gebhardshain), Wolfgang Schneider (Daaden-Herdorf), Dietmar Henrich (Hamm), Maik Köhler (Kirchen) und Michael Wagener (Wissen) in einer Telefonkonferenz verständigt. „Wenn jetzt die Geschäfte und Schulen zumindest teilweise wieder den Betrieb aufnehmen, können die Verwaltungen keine Ausnahme machen“, unterstreicht Landrat Enders. „Die Erfahrungen der letzten Tage und Wochen zeigen, dass die Bevölkerung die Schutzmaßnahmen grundsätzlich akzeptiert und mitträgt. Deshalb gehen wir davon aus, dass auch die Umsetzung der Regeln beim Besuch unserer Verwaltungen nicht zu Problemen führen wird“, sagt Fred Jüngerich, der auch Vorsitzender der Kreisgruppe des Gemeinde- und Städtebundes ist.
Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln für Beschäftigte und Besucher
Im Zuge der kontaktreduzierenden Maßnahmen und der Corona-Bekämpfungsverordnungen hatten die Verwaltungen seit März für den Publikumsbetrieb geschlossen und seitdem ausschließlich mit Terminvergaben gearbeitet. „Natürlich wird es ab dem 4. Mai zusätzliche Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln für Beschäftigte und Besucher geben“, so Enders. So haben die Verwaltungschefs besprochen, dass man von den Kunden das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske erwartet. Darauf wird beim Betreten der Verwaltungen hingewiesen. Zudem wird es Hinweisschilder und Abklebungen geben, die das Einhalten des Mindestabstandes von 1,50 Meter regeln, teilweise bei Bedarf auch die Kennzeichnung von Laufwegen. Wartebereiche will man entsprechend gestalten, wo nötig. Auch zusätzliche Spender für Handdesinfektionsmittel werden teilweise angeschafft.
Die Verwaltungen haben die Beschäftigten mit unterschiedlichen Masken und vor allem die publikumsintensiven Bereiche mit Plexiglaswänden als Tröpfchenschutz ausgestattet. Je nach örtlichen und baulichen Gegebenheiten in den Verwaltungen wird es auch spezifische Regeln für einzelne Rathäuser geben, die vor Ort kommuniziert werden. Weiterhin gilt grundsätzlich: Was telefonisch oder per E-Mail erledigt werden kann, sollte weiterhin so gehandhabt werden. Auch empfiehlt es sich weiterhin, Termine telefonisch zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
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Die lassen sich bei der KFZ-Zulassungsstelle in Altenkirchen zunächst wohl kaum vermeiden: Hier wird es ab dem 4. Mai keine Terminvergaben mehr geben, sondern das übliche Verfahren. Wer also nicht unmittelbar in den ersten Mai-Tagen auf den Dienst der Zulassungsstelle angewiesen ist, wird gebeten, noch ein paar Tage zu warten.
Fragen zur Umsetzung und Auslegung der jeweils geltenden kontaktreduzierenden Maßnahmen beantwortet die Kreisverwaltung weiterhin telefonisch über die Hotline 02681-812388 oder per E-Mail unter ordnungsamt@kreis-ak.de.
Gremiensitzungen: Masken für alle
Daneben haben Landrat und Bürgermeister in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt auch einheitliche Regeln für die Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebes besprochen: Wenn der Kreistag, die Räte der Verbands- und Ortsgemeinden sowie deren Ausschüsse tagen, wird das Tragen von Masken erwartet. Das gilt für die Mitglieder der Gremien, für die Mitarbeiter der Verwaltungen und die Berichterstatter der Medien, die an den Sitzungen teilnehmen, und auch für die interessierten Besucher. Außerdem tragen die jeweils verantwortlichen Verwaltungen dafür Sorge, dass die Sitzordnung die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter zulässt. In der Praxis heißt das, dass man anders als gewohnt nicht überall in den Sitzungssälen der Verwaltungen tagen, sondern zum Teil in größere Gebäude oder Hallen ausweichen wird.
Bei alledem will man auch darauf achten, dass nur die tatsächlich wichtigen Sitzungen stattfinden und weniger drängende Themen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Verwaltungschefs gehen zudem davon aus, dass das Land den Kommunen in der pandemiebedingten Ausnahmesituation kurzfristig die Möglichkeit eröffnet, Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse zumindest zeitweise auch im Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen. (PM)
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