Werbung

Nachricht vom 12.05.2020    

Wildschadenverhütung: Schadensminderungspflicht und Mitverschulden des Landwirtes

Die Problematik der Wildschäden an Grundstücken ist nicht nur eine Frage der Ersatzpflicht, sondern auch der Vorbeugung. Daher weist die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg darauf hin, dass der Jagdpächter verpflichtet ist, Wildschäden möglichst zu vermeiden.

Bei solcher Landschaftsgestaltung, die Wild in die Felder lockt, müssen vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden. Foto: Agrarheute

Hachenburg. Dies bedeutet für die Jäger wildschadenverursachende Wildarten (etwa Schwarzwild) so zu bejagen, dass Wildschäden eben möglichst vermieden werden. Der Jagdpächter ist allerdings nicht verpflichtet, präventive Schutzmaßnahmen durchzuführen, um den zu erwartenden Schäden vorzubeugen (zum Beispiel keine Pflicht Elektrozäune um Maisfelder zu ziehen).

Insbesondere die Paragrafen 37 und 38 LJG RLP regeln Möglichkeiten der Wildschadensverhütung. Jagdausübungsberechtigte und Grundstücksbesitzer sind berechtigt, zur Verhütung von Wildschäden das Wild zu verscheuchen oder durch Einrichtungen (zum Beispiel Zäune) fernzuhalten. Dies erfolgt jeweils auf eigene Kosten. Vereinbarungen über Kostenersatz sind nur vertraglich möglich, wonach Aufwendungen des einen oder anderen Teiles für freiwillig getroffene Maßnahmen zur Wildschadensverhütung dann ersetzt werden müssen.

Weiterhin hat nicht nur der Jagdpächter Pflichten, auch der Landwirt hat zur Abwendung eines drohenden Mitverschuldens mit dem Jagdpächter zusammenzuarbeiten. Häufig sperrt sich der Landwirt bei einer Zusammenarbeit zur Vermeidung von Wildschäden an Flächen (etwa durch Verweigerung des Aufstellens von Hochsitzen oder Anlegen von Bejagungsschneisen). Dabei verkennt der Landwirt oft, dass ihm ein Mitverschulden entgegengehalten werden kann, da ihn in solchen Fällen eine Schadensminderungspflicht trifft.



AK-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Der Paragraf 254 BGB regelt, dass derjenige, der die Sorgfalt ungeachtet lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung seiner Schadensansprüche hinnehmen muss.

Dabei ist wiederum zu beachten, dass dem Landwirt durchaus nicht vorgeschrieben werden kann, was er auf seinen Flächen anbaut oder wie er diese bei Viehbewirtschaftung hinterlässt. Jedoch kann im Fall eines Mitverschuldens dieser „Freiheit“ dazu führen, dass ihm kein Anspruch auf Wildschadenersatz zusteht.

Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften sind gemeinsame Möglichkeiten zur Wildschadensverhütung zu finden und sich gegenseitig zu unterstützen. (PM)



Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Hachenburg auf Facebook werden!


Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Politik


Rheinland-Pfalz fordert Schutzzonen gegen Feuerwerkslärm

Region. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder hat einen Antrag zur Änderung des Sprengstoffrechts im Bundesrat ...

Entscheidung über Siegwehr in Euteneuen steht bevor

Kirchen (Sieg). Michael Wäschenbach, der heimische CDU-Landtagsabgeordnete, identifiziert eine finale Möglichkeit für den ...

Weeser lädt ein: Politik hautnah in Berlin erleben

Region. Im Zentrum steht der Besuch im Deutschen Bundestag und das Gespräch mit der Betzdorfer Abgeordneten. "Es freut mich ...

Diedenhofen (SPD) kandidiert mit viel Rückenwind erneut für Bundestag

Region. In seiner Rede schwor der Abgeordnete seine Partei auf den anstehenden Wahlkampf ein und nahm Stellung zum Aus der ...

Neue Sicherheitsberater für Senioren im Kreis Altenkirchen

Kreis Altenkirchen. Wichtige Arbeit bei der Prävention leistet die Polizei - doch ist sie hierbei nicht allein. Seit vielen ...

Neuer Vorstand des SPD-Kreisverbands Altenkirchen gewählt

Neitersen/Kreisgebiet. Die bisherige Co-Kreisvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler trat nach ihrer Wahl zur Landesvorsitzenden ...

Weitere Artikel


Bauernverband: Bitte keine Lebensmittel in der Natur zurücklassen

Koblenz. Spaziergänge und Wanderungen werden in Corona-Zeiten immer beliebter, darüber hinaus lädt der Frühsommer zum Wandern ...

KVHS Neuwied baut Onlineangebot aus

Neuwied. Damit Sie Ihre Volkshochschule trotz allem nicht missen müssen und sich von zu Hause aus weiterbilden können, hat ...

VG Wissen stellt auf H-Gas um – Datenerhebung ab 8. Juni

Wissen. Das Großprojekt der MRU von L-auf H-Gas, das in Deutschland im Zeitraum von 2015 bis 2030 erfolgen wird und bundesweit ...

Digitale Bürgersprechstunde: Corona-Rezession und die Folgen für die Wirtschaft

Betzdorf/Mainz. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, über Instagram Live virtuell ihre Fragen und Ideen ...

Ev. Kirchenkreis: Uwe Danner als Verwaltungsleiter im Ruhestand

Kreis Altenkirchen. Nach 35 Dienstjahren, davon mehr als zehn Jahre als Verwaltungsleiter, geht der Michelbacher nun inmitten ...

Trotz Corona muss in die Infrastruktur investiert werden

Altenkirchen. Damit hatte zu Jahresbeginn niemand gerechnet: Die teils finanziell schon arg belasteten Kommunen haben einen ...

Werbung