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Nachricht vom 27.05.2020    

Neuer Kita-Bedarfsplan: „Wir brauchen Betreuung vor Ort“

Er ist ein Auslaufmodell. Zum letzten Mal dient er als Grundlage für eine Analyse der Situation. Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan 2020/2021 der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld hat im Sommer des kommenden Jahres seine Schuldigkeit in dieser Version getan.

Die Kita "Traumland" in Altenkirchen-Honneroth gehört zu den 15 kommunalen Einrichtungen in der VG Altenkirchen-Flammersfeld. (Foto: hak)

Altenkirchen. Alles neu macht der Mai? Nein, im kommenden Jahr ist es der Juli, wenn das neue Kindertagesstätten-Gesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft tritt. Mit ihm ergeben sich gravierende Modifikationen. Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan 2020/2021 in seiner jetzigen Form, wie ihn die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld am späten Dienstagnachmittag vorlegte, hat in gut 13 Monaten also ausgedient, weil laut Bürgermeister Fred Jüngerich "nicht unerhebliche Punkte sich ändern werden". Der Kinder- und Jugendausschuss verabschiedete in seiner Zusammenkunft die Untersuchung einstimmig und erfuhr gleichfalls die wichtigsten Fakten der Neufassung, die dann für 15 kommunale und 4 Einrichtungen, für die freie Träger verantwortlich zeichnen, gelten. Insgesamt stehen 1493 Plätze (1113 ohne die der kirchlichen Träger) zur Verfügung.

Neubau in Güllesheim
Mit dem Bau einer Kita in Güllesheim, die zunächst für zwei Gruppen vorgesehen ist (Erweiterung möglich), wird das Netz der Abdeckung noch enger geknüpft. Die Investitionskosten werden rund 2,3 Millionen Euro betragen. Als Zuschüsse fließen 300.000 Euro vom Land und 250.000 vom Kreis Altenkirchen. Die VG beschäftigt über 300 Erzieher und schießt 12,5 Prozent zu den Lohnkosten zu. Der Rest geht mit dem Land und dem Kreis Altenkirchen nach Hause. Für Jüngerich bot und bietet eine solche Erhebung zwei Aspekte: Sie helfe dem Jugendamt ("Der Kreis als Planungsbehörde hat keine leichte Aufgabe") und mache für die VG deutlich, "wohin die Reise im Sommer geht".

Platzstruktur kommt
Beim Blick auf die Novellierung fällt auf, dass die Zeiten, in denen in Kindertagesstätten unterschiedlich zusammengesetzte Einheiten wie Regel- oder altersgemischte Gruppen betreut wurden und noch einmal werden, vorbei sind. Künftig wird nur noch nach dem Alter unterschieden. "Weg von der Gruppen- und hin zur Platzstruktur und zwar für Kinder von 0 bis 2 und von 3 Jahren bis zum Schuleintritt", erklärte Jüngerich, "daraus ergeben sich nach einem bestimmten Schlüssel auch die Personalstrukturen." Der Rechtsanspruch auf einen Platz bestehe künftig für sieben Stunden, eine "warme, sättigende Mahlzeit" sei inklusive. "Für alle Kitas muss jeweils eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden", ergänzte Jüngerich. Die VG steht vor diesem Hintergrund schon in intensiven Gesprächen mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz und der Kreisverwaltung Altenkirchen (Jugendamt). Mehrere Mitarbeiter der Verwaltung wurden bereits in Informationsveranstaltungen mit den Änderungen vertraut gemacht.



Licht und Schatten
Wie es bei Ausarbeitungen üblich ist, bergen sie Licht und Schatten. Es gibt Kitas, die für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 freie Plätze sowohl im Bereich "3 Jahre bis Schuleintritt" als auch "Kinder unter drei Jahren" aufweisen, wie Sascha Koch als Leiter des Fachbereichs Soziales und Generationen der Verbandsgemeindeverwaltung detailliert und für jede Einrichtung einzeln darlegte. Darüber passen hin und wieder Angebot und Nachfrage. Schließlich differieren vorhandene und von Eltern geforderte Plätze erheblich. Wartelisten sind die Folge. Um dennoch überein zu kommen, wird die Unterbringung in einer Kita, die nicht für den speziellen Einzugsbereich (Wohnort) maßgebend ist, angeboten. Erschwerend komme die Beantwortung der Frage hinzu, ob alle Eltern ihre Kinder (ermittelt über die Meldedaten) wirklich in einer Kita anmelden. Deswegen wurde parallel und zusätzlich abgefragt, ob mit einem Besuch gerechnet werden könne. Das Resultat: Zahlen aus den Meldedaten und aus den eigenen Recherchen klaffen bisweilen weit auseinander. Noch stehen Begehungen aller Kitas, die eigentlich schon hätten stattfinden sollen, aus. "Corona hat uns einen Strich durch die Rechnung gemacht", sagte Koch.

Bewusst in die Fläche
Jüngerich stellte noch einmal klar heraus, "dass wir bewusst mit den Kitas in die Fläche gehen. Wir brauchen Betreuung vor Ort. Kleine Kinder brauchen kurze Wege". Die Dezentralität stehe an oberster Stelle. Er erinnerte an den Alt-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen, Karlheinz Klöckner, der bei der Einweihung der Kita Traumland in Altenkirchen-Honneroth gesagt habe, das sei die letzte neue gewesen. Pustekuchen: "Ingelbach, Kircheib und die Glockenspitze sind später dann dazu gekommen." Jüngerich verdeutlichte, dass "die Bedarfe stetig gewachsen sind. Die Situation ist so stark, wir sie sie noch nie kannten". Übereinstimmend mit Koch, hoffte auch er, dass sich die Zahl der Mitarbeiter in den Kitas nach dem 1. Juli 2021 möglicherweise so gut wie nicht verändern werde.

Von 40 bis 180
Das sind die Kitas in der VG Altenkirchen-Flammersfeld (nur nicht kommunale Träger in Klammern angegeben) - Altenkirchen: Glockenspitze (89 Plätze), Traumland (115), Arche(100/evangelisch), St. Jakobus (50/katholisch), Birnbach (50), Busenhausen (75), Eichelhardt (65), Flammersfeld (127), Fluterschen (40), Gieleroth (62), Horhausen (180/katholisch), Ingelbach (50), Kircheib (50), Krunkel-Epgert (90), Mehren (50), Neitersen (50), Oberlahr (50/katholisch), Rott (90) und Weyerbusch (110). (hak)



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