Baby in Altenkirchen getötet: Höhere Haftstrafe für Mutter
Die junge Mutter, die im August 2018 in der Altenkirchener Suchtklinik für Frauen ihr vier Monate altes Kind getötet hat, muss wegen Totschlags unter Einbeziehung einer früheren Strafe für 11,5 Jahre ins Gefängnis. Das hat das Koblenzer Landgericht am Mittwoch, 17. Juni, entschieden. Im Februar 2019 war die Frau zunächst zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Altenkirchen. Die damals 22-Jährige hat laut Urteil in einer Nacht im August 2018 als Patientin der Klinik für Suchtkranke ihren vier Monate alten Sohn dreimal heftig mit dem Kopf gegen eine Tischkante geschlagen, sodass er tödliche Verletzungen erlitt. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren für die Tat gefordert, die Verteidigung plädierte auf 3,5 Jahre Haft und begründete dies mit der schweren Kindheit, die die Frau gehabt hatte.
Bereits im Februar 2019 war sie vom Landgericht Koblenz für die Tat zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft legten Revision ein, der Bundesgerichtshof hob das Urteil unter Verweis auf Rechtsfehler und Widersprüche auf. Nun befasste sich eine andere Kammer des Landgerichts erneut mit dem Fall.
In dem neuen Prozess nannte die Angeklagte die Beweggründe für ihre Tat. Der Junge habe sie in der Tatnacht angelächelt, dabei habe er sie an den Kindsvater erinnert. Um dies zu unterbinden, habe sie das Kind schließlich erschlagen. Der Vater des Jungen soll sie vergewaltigt haben. Nach der Tat hatte die damals 22-Jährige das Baby ins Bett gelegt und erst am nächsten Morgen das Klinikpersonal darüber informiert, dass etwas nicht stimme.
Als Begründung für die nun deutlich höhere Haftstrafe erklärte das Gericht laut dpa, man habe unter anderem keine Affekthandlung und keine verminderte Schuldfähigkeit für die Tat gesehen. Die Verteidigung kündigte an, erneut Revision gegen das Urteil einzulegen. (rm)
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