Medizinerstipendium des Kreises: Bewerbungsverfahren startet
Ab dem 1. Juli läuft die Bewerbungsfrist für das Medizinerstipendium des Landkreises Altenkirchen. Zwei Studierende der Humanmedizin aus dem Kreis können ab dem Wintersemester 2020/2021 maximal 72 Monate lang eine Förderung erhalten. Die Ausschreibung ist online.
Altenkirchen/Region. Im Dezember 2019 hat der Altenkirchener Kreistag den Beschluss gefasst, ein Medizinerstipendium aufzulegen. Für das Wintersemester 2020/2021 wird es jetzt konkret: Vom 1. bis 31. Juli läuft die Bewerbungsfrist für Medizinstudierende aus der Region, die später ihre Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin im Landkreis Altenkirchen absolvieren möchten und bereit sind, hier langfristig beruflich tätig zu sein. „Der Kreistag hat für das Mediziner-Stipendium votiert, um damit langfristig einen Beitrag zu leisten für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Region. Wir wollen gezielt zwei Studierenden aus unserer Heimat das Studium der Humanmedizin ermöglichen, um so die Bindung an den Landkreis Altenkirchen zu verstärken“, erläutert Landrat Dr. Peter Enders.
Förderung läuft maximal 72 Monate
Das monatliche Stipendium beträgt bis zum erfolgreichen Abschluss des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum) 700 Euro und wird bis zum Erreichen des Physikums für maximal 24 Monate gezahlt. Liegt der Nachweis über die bestandene Physikum-Prüfung beim Kreis vor, werden danach weiter 900 Euro monatlich gezahlt. Die Gesamtdauer der Förderung ist auf 72 Monate beschränkt und endet spätestens mit Bestehen des dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Studierende, die ein Stipendium erhalten, verpflichten sich, die Facharztausbildung in Allgemeinmedizin spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums im Landkreis Altenkirchen oder nach Absprache mit dem Kreis in angrenzenden rheinland-pfälzischen Landkreisen zu absolvieren und innerhalb von zwölf Monaten nach der erfolgreichen Weiterbildung zum Allgemeinmediziner für einen Zeitraum von zehn Jahren im Landkreis Altenkirchen als angestellter oder niedergelassener Arzt tätig zu werden.
Wer kann ein Stipendium erhalten?
Die Voraussetzungen für einen Antrag auf ein Stipendium erfüllen Studierende, die im Landkreis Altenkirchen geboren wurden oder hier zur Schule gegangen sind oder zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr mit Erstwohnsitz im Kreis gemeldet sind. Zudem müssen sie an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sein oder an einer ausländischen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt. Eine entsprechende Bescheinigung kann bis Mitte September nachgereicht werden. Und: Sie müssen uneingeschränkt in Deutschland leben und hier arbeiten dürfen. Die Entscheidung über die Vergabe der zwei Stipendien fällt nach Auswahlgesprächen im Kreishaus.
Ausschreibung ist online
Ausführliche Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es über die Webseite des Kreises Altenkirchen: www.kreis-ak.de * oder direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin Jennifer Siebert (Tel. 02681-812089). Wichtig: Sofern gleichzeitig Fördermittel aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden oder beantragt wurden, ist dies bei der Antragstellung anzugeben. (PM)
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