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Nachricht vom 26.06.2020    

NABU gibt Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen

Sommerzeit ist Wespen- und Hornissenzeit. Dementsprechend erreichen den Naturschutzbund (NABU) in diesen Tagen viele Anrufe von Personen, die Rat oder Informationen zum Thema Wespen und Hornissen wünschen. Die wohl bekanntesten Wespenarten, die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, gehören wie die Hornisse zu den sogenannten Sozialen Faltenwespen. Die in Staaten lebenden Tiere sind außerordentlich nützlich und ein wichtiger Bestandteil der Natur. Sie verfüttern Insekten wie Mücken, Fliegen und Bremsen an ihre Brut und tragen so zu einem ökologischen Gleichgewicht bei.

Hornisse. Foto: NABU, Ulrich Vogl

Holler. Wespen und Hornissen dienen wiederum Vögeln wie zum Beispiel Neuntöter, Bienenfresser und Wespenbussard als Nahrung. „Mit dem Bau ihrer kunstvollen Nester beginnen die Königinnen im Frühjahr. Was vielen nicht bekannt ist: Die Nester der staatenbildenden Tiere sind nur einige Monate bewohnt. Im Spätherbst stirbt das jeweilige Volk ab, nur die neuen Königinnen überwintern. Alte Nester vom Vorjahr werden im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt“, erklärt Jonas Krause-Heiber von der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald.

Der NABU weist darauf hin, dass die Nester von Hornissen und Wespen nur in Ausnahmefällen und mit besonderem Grund entfernt werden dürfen. Hornissen gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten, und auch Wespen unterliegen dem Artenschutz. Muss ein Hornissennest entfernt werden, ist eine Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde (SGD Nord) erforderlich. Grundsätzlich hat eine Umsiedlung eines Nestes an einen Ort, wo die Tiere ungestört weiterleben können, immer Vorrang vor der Vernichtung.

In den meisten Fällen ist eine Entfernung des Nestes aber gar nicht notwendig, einige Verhaltensregeln sollten jedoch beachtet werden. So empfiehlt der NABU, einen Mindestabstand von mindestens drei Metern zum Nest einzuhalten. Massive Störungen und Erschütterungen des Nestes und ein längeres Verstellen des Einflugbereichs sollten vermieden werden. „Von den heimischen sozial lebenden Wespenarten interessieren sich lediglich die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe für unsere Speisetafeln. Auch die friedlichen Hornissen werden von Kuchen und süßen Getränken nicht angelockt und bereiten in der Regel auch keine Probleme“, so Krause-Heiber. Generell gilt: Wer von Wespen umschwirrt wird, sollte stets Ruhe bewahren und nicht nach den Tieren schlagen. Die Tiere sollten auch nicht angepustet werden, denn das im Atem enthaltene Kohlendioxid gilt ihnen als Alarmsignal. Nahrungsmittel sollten abgedeckt werden und Getränke aus undurchsichtigen Behältnissen können vorsichtshalber mit dem Strohhalm getrunken werden. Wer trotz allem einmal gestochen wird, sollte die Einstichstelle kühlen und eine halbe Zwiebel darauf legen. Bei Menschen, die unter einer Insektengiftallergie leiden, kann es zu heftigen allergischen Reaktionen kommen. In einem solchen Fall und bei Stichen im Mund-, Rachen- und Halsbereich sollte man sofort einen Arzt aufsuchen.



Vor dem Hintergrund des dramatischen Rückgangs von Insekten und der biologischen Vielfalt insgesamt setzt sich der NABU für den Abbau von Vorurteilen über Hornissen und Wespen sowie in eigenen praktischen Naturschutzprojekten für den Schutz und Erhalt naturnaher Lebensräume ein. Weitere Informationen gibt es bei der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald unter www.nabu-rhein-westerwald.de.



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