Digitalisierung lässt sogar im Schwimmbad Hamm grüßen
Der Verbandsgemeinderat Hamm (Sieg) hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg freigemacht für die Öffnung und den „coronagemäßen“ Betrieb des Waldschwimmbads Thalhausermühle, für die Möglichkeit, weitere Bau- und Gewerbeflächen zu erschließen sowie für die Weitergabe des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes an die Wasserbezieher. Sämtliche Beschlüsse fielen einstimmig.
Hamm. Das Bürgerhaus Etzbach war erstmals Tagungsstätte des Verbandsgemeinderats Hamm (Sieg). Hier ist genügend Platz, um 28 Ratsmitglieder, den Bürgermeister und drei Beigeordnete, Mitarbeiter der Verwaltung und Zuhörer unter Corona-Bedingungen unterzubringen. Umfangreich waren Tagesordnung und Sitzungsunterlagen; allein zur Änderung des Flächennutzungsplans gab es acht Anlagen, zum Thema Waldschwimmbad fünf.
Flächennutzungsplan auf dem Weg
Von der sechsten Änderung des Flächennutzungsplans sind die Ortsgemeinden Hamm, Bitzen, Roth, Etzbach, Bruchertseifen und Forst betroffen. Es sind mögliche Wohnbauflächen oder Gewerbegrundstücke identifiziert worden. Bei einer Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Regionalplanung wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Auf einstimmigen Beschluss des Verbandsgemeinderats wurden die Gebietsgrenzen festgelegt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen.
Hygienekonzept und Eintrittsgelder fürs Freibad
Über das Hygienekonzept, das für das Waldschwimmbad erstellt wurde und inzwischen bereits in Kraft ist, berichtete der Bürgermeister ausführlich. Es sei „aufwendig und schwierig“ gewesen, so Dietmar Henrich und letztlich auch ein Probelauf, wie er auf verschiedene Nachfragen betonte. Zustimmen musste der Verbandsgemeinderat einer Erhöhung des Eintrittspreises um 50 Cent pro Ticket. Hintergrund sind die Unkosten, die von der Anbieterfirma des Online-Ticketverkaufs berechnet werden.
Ohne diesen wäre es aber nur mit nicht zu stemmendem Personalaufwand möglich, die Besucherzahl und Beachtung der Regeln zu überwachen, die Kontaktdaten aufzunehmen und gleichzeitig Warteschlangen an der Kasse zu vermeiden. So ist immerhin eine ganztägige Badezeit möglich: Das System kontrolliert, wenn Leute das Bad verlassen und gibt eine entsprechende Zahl von Eintrittskarten für „Nachrücker“ frei.
35 Cent pro Transaktion und 6,5 Prozent auf den euromäßigen Umsatz werden hierfür fällig. Der Aufschlag von 50 Cent soll „Pi mal Daumen“ diese Mehrkosten auffangen und gilt zunächst nur für diese Badesaison. Daher galt die Abstimmung auch einer Außerkraftsetzung der gültigen Gebührenordnung für diese Saison. Mit der Anregung, generell über die Eintrittsgelder zu sprechen, fiel diese einstimmig aus.
FLLE-Förderung für Sanitärgebäude beantragt
Ebenso einstimmig sprach sich der Rat dafür aus, das Förderprogramm für den Bau eines ökologischen Sanitärgebäudes für Freibadbesucher und die Gäste des neuen Natur-Feriencamps zu wechseln. Das neue Programm setzt zwar die Einrichtung einer Behindertentoilette sowie die Fertigstellung in diesem Jahr voraus, erhöht aber den Zuschuss so, dass trotzdem ein geringerer Anteil auf die Verbandsgemeinde entfällt.
Mehrwertsteuer für Wasser sinkt
Günstig für die Bürger wird sich der vom Rat verabschiedete Nachtragshaushalt auswirken, obwohl er nur eine einzige Zahl ändert: die Höhe der Mehrwertsteuer für den Wasserbezug. Damit kann das Wassergeld ab dem Start der Steuersenkung am 1. Juli etwas günstiger werden. Die Wasserbezieher müssen dafür gar nichts unternehmen, es wird automatisch mit 5 statt 7 Prozent abgerechnet.
Neuer Arbeitskreis für Digitalisierung
Ohne Diskussion wählte der Verbandsgemeinderat auch die Mitglieder eines neuen Arbeitskreises für Digitalisierung. Auf Fraktionsproporz wurde hier zugunsten von Sachkenntnis verzichtet, hieß es. Die Mitglieder sind Florian Kuklik, Alexandra Demmer-Bracke, Michael Schmidt, Dennis Moser, Wilfried Teering und André Bohnet.
Zum Schluss der Sitzung nahmen das Gremium noch eine Spende für die Kita in Fürthen an, die aus Schutzvisieren im Wert von 149,85 Euro besteht.
Hunde und die Probleme mit ihnen (bzw. den Haltern)
Wie jedes halbe Jahr wurde auch diesmal wieder Bericht erstattet über die Auswirkungen der Gefahrenabwehrverordnung. Sie war 2015 hauptsächlich erlassen worden, um das Anleinen von Hunden vorzuschreiben.
Von Dezember 2019 bis Ende Mai 2020 waren 13 Mitteilungen über Verstöße eingegangen, davon die meisten (11) wegen Hunden, die in den Ortslagen nicht angeleint waren. Zwei Hundehalter hatten ihre Tiere außerhalb der Bebauung nicht angeleint, als sich andere Personen näherten, was ebenfalls Vorschrift ist. Die Besitzer wurden auf ihre Pflichten hingewiesen, gegen drei ein Bußgeld verhängt.
Noch nicht abgeschlossen sind Mitteilungen von Bürgern, die sich auf das Halten gefährlicher Hunde bezogen. Es ging hier um zwei sogenannte Listenhunde, die wegen ihrer Rasse als gefährlich gelten, teils um drei Hunde, die möglicherweise bissig sind. (PM)
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