Kreisgesundheitsamt: Hinweise für Rückkehrer aus Risikogebieten
Alle beteiligten Stellen auch im Kreis Altenkirchen unternehmen große Anstrengungen, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb gilt es, die Gefahr des Entstehens neuer Infektionen durch Rückkehrende bzw. Einreisende aus dem Ausland zu minimieren.
Altenkirchen. Was ist also nach einer Auslandsreise zu beachten? Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Rückkehr beim Gesundheitsamt zu melden. Darüber hinaus haben sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten direkt für 14 Tage in die häusliche Isolation zu begeben. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
Weiterhin sollen sich Rückkehrer aus einem Risikogebiet beim Gesundheitsamt bzw. beim Hausarzt testen lassen.
Beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, muss das Gesundheitsamt sowie die Hausarztpraxis unverzüglich vorab telefonisch mit Hinweis auf die erfolgte Rückreise aus einem Risikogebiet informiert werden. Bis zur erfolgten Abklärung sollte man sich ausschließlich zu Hause aufhalten.
Weitere wichtige Informationen zu Ausnahmeregelungen sowie weitere offene Fragen werden im Gespräch mit dem Gesundheitsamt geklärt. Die aktuellen Risikogebiete gibt es unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes zu Fragen der Reiserückkehr und zu allen anderen Fragen das Coronavirus betreffend:
Mo. - Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr sowie
Mo. - Do.: 14:00- 16:00 Uhr
Telefon: 02681 /81-3838
oder per E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
(PM)
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