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Nachricht vom 24.08.2020    

Kreisausschuss wird Mehrgenerationenhäuser weiterhin finanziell unterstützen

Freude auf der einen, Enttäuschung auf der anderen Seite: Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung der finanziellen Unterstützung der beiden Mehrgenerationenhäuser im AK-Land bis zum 31. Dezember 2028 zugestimmt, während er sich dafür aussprach, die Förderung des Sports drastisch zurückzufahren. Das letzte Wort hat in dieser Angelegenheit der Kreistag.

Der Kreis unterstützt die beiden Mehrgenerationenhäuser in Altenkirchen (Foto) und Kirchen nunmehr bis zum 31. Dezember 2028. (Foto: hak)

Altenkirchen. Die Mehrgenerationenhäuser "Mittendrin" in Altenkirchen und "Gelbe Villa" in Kirchen sind inzwischen feste Bestandteile der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur weiteren Entwicklung des Sozialraums in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet. Diesen Fakt würdigt der Kreis Altenkirchen, in dem er sich auch weiterhin an der Finanzierung beteiligt. Nach einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses, den er in seiner Sitzung am späten Montagnachmittag (24. August) fasste, werden pro Jahr und pro Mehrgenerationenhaus zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2028 5000 Euro beigesteuert. Bereits seit 2010 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis und den beiden Einrichtungen.

Bis zu 40.000 Euro aus Berlin
Das Gros der Finanzierung übernimmt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser "Miteinander - Füreinander". Pro Zuwendungsempfänger (das sind die beiden Träger, die Diakonie in Altenkirchen und in Kirchen die Caritas) fließen laut Beschlussvorlage bis zu 40.000 Euro jährlich als nicht rückzahlbaren Zuschuss, der als Festbetragsfinanzierung deklariert ist. Das Bundesprogramm ist Teil des gesamtdeutschen Fördersystems, mit dem gleichwertige Lebensverhältnisse - also gute Entwicklungsmöglichkeiten und faire Teilhabechanen - für alle Menschen in Deutschland und unabhängig vom Wohnort hergestellt werden sollen. Zu den jährlichen Geldgebern gesellen sich ebenfalls die Kommunen, in denen die beiden Mehrgenerationenhäuser angesiedelt sind. Das sind die Stadt Altenkirchen (5000 Euro) sowie die Verbandsgemeinden Kirchen als auch Betzdorf-Gebhardshain (jeweils 2500 Euro). "Wir haben die positive Wirkung der Mehrgenerationenhäuser in den zurückliegenden Jahren erkannt", bilanzierte Landrat Dr. Peter Enders.

Grünes Licht für zweiten Teilabschnitt
Grünes Licht gab das Gremium für den Ausbau des zweiten Teilabschnittes der K 93 (Niederfischbacher Ortsteil Hahnhof bis zur Einmündung der K 90), den die Firma Gebr. Schmidt (Kirchen-Freusburg) bewerkstelligen wird. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,634 Millionen Euro, davon entfallen auf den Kreis 871.197 Euro (Straßenbau), den Rest teilen sich Ortsgemeinde, die VG-Werke Kirchen und der Stromnetzbetreiber. Das Angebot des zweitgünstigsten Bieters lag um 37,36 Prozent höher (alle vier Lose zusammengerechnet)! Wenn die Straße instand gesetzt worden ist, wird sie von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße herabgestuft. Der Landesbetrieb Mobilität in Koblenz sicherte eine Landeszuweisung in Höhe von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu.



Sport muss Abstriche machen
Abstriche muss der Sport in den kommenden Jahren machen, wenn es um Zuschüsse aus dem Kreishaus für Projekte geht. Der Kreisausschuss halbierte ohne Widerspruch die Höhen der bislang praktizierten Förderung. Final behandelt der Kreistag das Thema. Hintergrund für die Reduzierung ist die finanziell prekäre Lage des Kreises. Nach intensiven Beratungen war bekanntlich ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit zahlreichen Einsparungen beschlossen worden, das den Rotstift radikal an der bisher geübten Praxis der Förderung ansetzt. Die neuen Werte sind in den verabschiedeten und darüber hinaus nicht weitergehend modifizierten Richtlinien verankert.

Das sind die neuen Sätze
Die neuen Sätze auf einen Blick: In der Regel 5 Prozent (bisher 10 Prozent) der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben von kreisangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinden oder aus kommunalen Gebietskörperschaften gebildeter Zweckverbände mit zuwendungsfähigen Kosten über 75.000 Euro und gleichzeitiger Landesförderung; in der Regel 7,5 Prozent (bisher 15 Prozent) der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben von Sportvereinen mit zuwendungsfähigen Kosten über 75.000 Euro und bei denen gleichzeitig auch eine Landesförderung erfolgt; ein Anteil von bis zu 12,5 Prozent (bisher 25 Prozent) der zuwendungsfähigen Kosten bei Maßnahmen von Sportvereinen mit zuwendungsfähigen Kosten bis 75.000 Euro und bei denen eine Förderung durch den Sportbund Rheinland erfolgt. Abweichend von der prozentualen Förderung wird bei einer pauschalen Zuwendungsgewährung durch das Land die Kreiszuwendung in der Regel mit einem Anteil von 12,5 Prozent (bisher 25 Prozent) des Pauschalzuwendungssatzes bemessen. (hak)


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