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Nachricht vom 28.08.2020    

Batterien gehören nicht in die Restabfalltonne

Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien beim Handel oder weiteren Rücknahmestellen abzugeben. Sie gehören keinesfalls in den Hausmüll oder gar achtlos in die Umwelt.

Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. (Foto: AWB)

Altenkirchen. Im Jahr 2018 wurde ein starker Anstieg der in Verkehr gebrachten Batterien verzeichnet. In Deutschland waren es 52.159 Tonnen (+ drei Prozent gegenüber dem Vorjahr). Die Menge an zurückgenommenen Batterien war im Vergleich dazu jedoch deutlich geringer. Es wurden weniger als 50 Prozent, von der sich im Verkehr befindlichen Menge, zurückgegeben. Während die Menge an Batterien die sich im Verkehr befinden weiterhin stark ansteigt, ist nur ein kleiner Anstieg der Menge an zurückgegebenen Batterien zu verzeichnen. Somit ist ein deutlicher Anstieg an verbrauchten Batterien zu erkennen, aber nur ein sehr geringer an fachgerecht entsorgten Batteriemengen.

Dabei stellt eine fachgerechte Entsorgung von Altbatterien einen wichtigen Nutzen für die Umwelt dar. In Batterien und Akkus befinden sich wertvolle Rohstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. All diese Stoffe können vollständig wiederverwertet werden und so zur Ressourcenschonung beitragen.

Daneben können aber auch giftige Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei in Batterien enthalten sein. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung gehen diese Stoffe dem Recyclingprozess verloren und können in die Umwelt gelangen. Dort können sie schädliche Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben. Mögliche Nebenwirkungen, für den Menschen, bei Aufnahme dieser Stoffe, können Krebs, Nierenschäden, Schäden am Immun-, Nerven- und Fortpflanzungssystem sein.

Deshalb sind die Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien beim Handel oder den weiteren Rücknahmestellen abzugeben. Sie gehören keinesfalls in den Hausmüll oder gar achtlos in die Umwelt.



Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien beziehungsweise auf der Verpackung hin. Für die Sammlung haben die Hersteller von Gerätebatterien Rücknahmesysteme: GRS Batterien, CCR REBAT, ÖcoReCell, ECOBAT und ERP eingerichtet.

Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Die Sammel-boxen für die Rücknahme von Geräte-Altbatterien finden Sie beispielsweise in jedem Supermarkt, Discounter, Drogerie- oder Baumarkt, in dem Sie neue Gerätebatterien kaufen können. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises nimmt zusätzlich Batterien am Umweltmobil, der Kreisverwaltung/AWB oder am Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth an. Verbraucherinnen und Verbraucher können KFZ-Altbatterien bei den Vertreibern abgeben. Fahrzeugbatterien unterliegen grundsätzlich einer Pfandpflicht in Höhe von 7,50 Euro (brutto) je Stück.

Industriebatterien, beispielsweise Antriebsakkus für Elektrofahrräder oder Pedelecs, können ebenfalls überall dort zurückgegeben werden, wo sie auch verkauft werden.
Die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Mindestsammelquoten in ihrem System zu erreichen: 45 Prozent ab dem Jahr 2016. Im Jahr 2018 wurde für Geräte-Altbatterien in Deutschland insgesamt eine Sammelquote von 47,7 Prozent erreicht. So wurde die vorgegebene Quote in 2018 nur knapp erreicht. Um die vorgeschriebenen Sammelquoten dauerhaft einhalten zu können und die Menge der gesammelten Batterien zu steigern, müssen nicht nur die Rücknahmesysteme funktionieren. Auch die Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger ist hier sehr entscheidend und dringend gefordert. (PM)


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