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Nachricht vom 06.10.2020    

Straßenausbau: Stadt Altenkirchen führt wiederkehrende Beiträge ein

Eine jahrzehntelange Praxis hat bald (auch) in Altenkirchen ausgedient: Straßenausbaubeiträge, bislang einmalig erhoben, werden durch wiederkehrende Beiträge ersetzt. Grundlage bildet ein Landesgesetz vom 5. Mai, das die flächendeckende Einführung dieses Abrechnungsmodells in Rheinland-Pfalz vorsieht.

Das Baugebiet "Auf dem Steinchen" in Altenkirchen wird zur Premiere, die Sanierung von fünf Stadtstraßen nach dem Modell "wiederkehrende Beiträge" abgerechnet. (Foto: Archiv hak)

Altenkirchen. Beim wiederkehrenden Beitrag, so erklärt es Wikipedia, verschmelzen alle Verkehrsanlagen innerhalb einer Abrechnungseinheit zu einer einzigen Verkehrsanlage, so dass alle Eigentümer und alle Erbbauberechtigten von Grundstücken Ausbaubeiträge zu zahlen haben, die durch das Straßennetz in seiner Gesamtheit innerhalb der Abrechnungseinheit erschlossen werden; unabhängig davon, ob an der konkreten Verkehrsanlage Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt werden oder nicht. Für die Stadt Altenkirchen bedeutet der am späten Dienstagnachmittag (6. Oktober) in der Sitzung des Stadtrates per einstimmigem Grundsatzbeschluss herbeigeführte Wechsel von einmaligen Straßenausbaubeiträgen zu wiederkehrenden Beiträgen zum 1. Januar 2021 das Aus eines viele Jahrzehnte praktizierten Abrechnungsmodells. In Zukunft werden die Kosten auf viel mehr Schultern verteilt, als es bislang der Fall ist. Die erste Maßnahme, die nach der neuen Variante abgerechnet wird, ist die Sanierung von fünf Stadtstraßen im Baugebiet "Auf dem Steinchen" (Lohmühlenweg, Auf dem Rähmchen, Finkenweg, Schwalbenweg und Auf dem Steinchen). Die Ausbauplanung wurde bereits verabschiedet. Der Wechsel zu Beginn des kommenden Jahres bedeutet für die Stadt, dass sie auf rund 68.000 Euro sitzen bleibt, die in den Jahren 2019 und 2020 bereits entstanden sind und die nicht mehr abgerechnet werden können.

Satzungen ausgestalten
Nach dem Okay des Gremiums ist es nun Sache der Verwaltung, die Satzungen auszugestalten, damit es in einer finalen Abstimmung die genauen Inhalte festzurren kann. Geklärt müssen beispielsweise Verschonungsfristen. Es gilt, die Verkehrsanlagen inklusive der Bebauung im Stadtgebiet zu erfassen und zu beurteilen, sind Abrechnungseinheiten zu definieren, weil es in Altenkirchen (mit seinen Stadtteilen) nicht möglich sein dürfte, eine "einheitliche Einrichtung" als Voraussetzung anzunehmen. Die Stadt Wissen, in der über viele Monate vehement über Pro und Contra wiederkehrender Beiträge diskutiert und gestritten wurde, ist nach der Einführung der neuen Version beispielsweise in fünf Abrechnungseinheiten aufgeteilt. Vor diesem Hintergrund kommt es, so ist auf der Wissener Homepage erklärt, zu einer signifikanten Absenkung der Beitragshöhe im Vergleich zum Einmalbeitrag, da der Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke erweitert wird und in der Konsequenz die Beitragsbelastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche sinkt. Andererseits kann es allerdings auch dazu führen, dass ein beitragspflichtiger Grundstückseigentümer jahrelang für den Ausbau anderer Straßen in der Abrechnungseinheit zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen wird, die „eigene“ Straße aber keine Ausbaumaßnahme erfährt. Was sich im Vergleich zu Einmalbeiträgen nicht ändert: Ein städtischer Anteil bleibt bestehen, er gilt für eine gesamte Abrechnungseinheit.

Pflicht zur Umstellung
"Es gibt die Pflicht zur Umstellung", sagte Stadtbürgermeister Matthias Gibhardt, "die Frage ist", welcher Zeitpunkt der sinnvollste sei. Das Land räume eine Übergangsfrist bis 2024 ein. "Wiederkehrende Beiträge sind der allgemein akzeptierte Weg, der jetzt dran ist", ergänzte er, das Land habe Klarheit gewollt und deswegen flächendeckend umgestellt. "Die Belastung wird für die Bürger deutlich reduziert", erklärte Ralf Lindenpütz als Sprecher der CDU-Fraktion, "ein fünfstelliger Beitrag wie bei Einmalzahlungen wird nicht mehr zu erwarten sein." Straßenausbaubeiträge bildeten für die Kommunen wichtige Einnahmequellen, verdeutlichte Daniela Hillmer-Spahr (SPD), "das Modell ist eine zukunftsorientierte Lösung für eine Stadt wie Altenkirchen." Dennoch gebe es keine abschließende Gerechtigkeit, "aber eine gerechtere Belastung für alle Bürger". Sie lobte die Investitionen in die städtischen Straßen der vergangenen drei Jahrzehnte - auch aufgrund einer immer fortgeschriebenen und abgearbeiteten Prioritätenliste: "Die Altenkirchener können stolz sein, dass so viele Straßen jeweils in einem Topzustand sind." Anmerkung von SPD-Mitglied Heijo Höfer: "Eine solche Prioritätenliste, wie auf einem Wahlprospekt der CDU gefordert, haben wir 1991 einvernehmlich eingeführt."



Kein Ausbau, keine Zahlungen
Wie Lindenpütz erkannte auch Jürgen Kugelmeier (FWG), dass hohe Belastungen für die Bürger künftig entfielen. Darüber hinaus stellte er klar heraus, dass Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen nicht per wiederkehrenden Beiträgen abgerechnet werden könnten. Erfolge kein Ausbau, fielen auch keine Zahlungen an. "Die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen ist alternativlos", meinte Peter Müller (Bündnisgrüne). In puncto Verschonungsfrist (sie greift für die Anlieger einer Straße, wenn in einem Abrechnungsgebiet diese vor kurzen ausgebaut wurde) könne er sich eine Ausdehnung von den ins Auge gefassten 20 auf 30 Jahre vorstellen. Auch für Dr. Akbar Ayas (FDP) war das Thema "wichtig. Ich finde es gut, dass die Anlieger nicht so große Belastungen haben".

Änderungen vom 1. Januar 2021 an
Straßen bzw. deren Reinigungen bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Zusammenkunft. Jeweils einstimmig verabschiedete der Rat die leicht modifizierten Neufassungen der Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (beide wurde zudem an die Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes angepasst). Vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 gelten diese Gebührensätze (pro Frontmeter/in Klammern aktuelle Sätze) - Fußgängerzone 27,26 Euro (31,80 Euro), Hauptverkehrsstraßen 1,78 Euro (1,76 Euro), Nebenstraßen 1,93 Euro (1,93 Euro), Graf-Zeppelin Straße 5,59 Euro (3,75 Euro), Bahnhofstraße 17,79 Euro (16,69 Euro) und Quengelstraße (Anliegerstraße) 8,83 Euro (11,93 Euro). Der Bauhof der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld sorgt für die Säuberungen.

Zuschuss für Leuzbacher Schützenverein
Ebenfalls ohne Widerspruch passierte die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt und der ehemaligen VG Altenkirchen (für den Bereich der Stadt) den Rat. Dieser Schritt war erforderlich, um die öffentlichen Parkflächen im Weyerdamm in den zentralen Versorgungsbereich einzubeziehen, die in der Abgrenzung aus dem Jahr 2013 noch außerhalb dieses Areals lagen. Bekanntlich wird ein Teil der Stellflächen vom neuen Fachmarktzentrum eingenommen. Der Schützenverein Leuzbach-Bergenhausen erhält einen Zuschuss in Höhe von 4500 Euro für die Sanierung der Heizung und der Sanitäranlagen im Schützenhaus. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf knapp 30.000 Euro. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz schießt 10.500, der Kreis Altenkirchen 7500 und die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld 3000 Euro zu.

Mehrgenerationenhaus wird weiterhin unterstützt
Das Mehrgenerationenhaus "Mittendrin" (Träger ist das Diakonische Werk des evangelischen Kirchenkreises) darf sich weiterhin auf den städtischen Zuschuss in Höhe von jährlich 5000 Euro freuen. Explizit musste vermerkt werden: "Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden." Weitere Finanziers des Mittendrin sind der Bund mit 30.000 und der Kreis Altenkirchen mit 5000 Euro im Jahr. Mit 1250 Euro beteiligt sich die Stadt an der Tilgung des Defizites in Höhe von 2500 Euro, das dem Kulturbüro Haus Felsenkeller für die dreitägige Veranstaltung "Sternenzelt" (21. bis 23. August) als "Ersatz" fürs wegen der Corona-Pandemie abgesagte Spiegelzelt entstanden sind. Die andere Hälfte soll die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld beisteuern. (hak)



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