Alte Kaminöfen: Stichtag für Nachrüstpflichten oder Austausch
Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 entweder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.
Kreisgebiet. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Darüber hinaus können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen. Zu beachten ist:
• nur unbehandeltes Brennholz verwenden
• gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
• geeigneten Anzünder verwenden
• auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten
Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.
Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:
- in Betzdorf am Mittwoch, 04.11.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- in Altenkirchen am Donnerstag, den 26.11.20 von 12.00 – 18.00 Uhr. Voranmeldung unter 02681/850.
Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt.
Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird. (PM)
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