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Nachricht vom 22.10.2020    

Beschränkungen im Raum Altenkirchen gelten ab Samstag

Auch am Donnerstag, 22. Oktober, sind die Infektionszahlen im Zuge der Corona-Pandemie im Kreis Altenkirchen weiter gestiegen: Im Vergleich zum Vortag verzeichnet man am Donnerstagnachmittag ein Plus von 14 Fällen, das sind kreisweit insgesamt 455 seit Beginn der Pandemie.

(Symbolbild: Pixabay)

Altenkirchen. 283 Menschen sind geheilt, aktuell infiziert sind 160, eine Person wird stationär behandelt. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt angesichts der starken Zuwächse in der vergangenen Woche auf 126.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen vor allem im Raum Altenkirchen hat die Corona-Task-Force mit Vertretern von Land und Kreis am Mittwoch für einen Teil der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld zusätzliche Beschränkungen beschlossen. Hierüber wurde bereits berichtet. Betroffen sind die Stadt Altenkirchen und die Ortsgemeinden Almersbach, Bachenberg, Berod, Busenhausen, Eichelhardt, Fluterschen, Gieleroth, Helmenzen, Helmeroth, Heupelzen, Hilgenroth, Idelberg, Ingelbach, Isert, Kettenhausen, Mammelzen, Michelbach, Neitersen, Obererbach, Oberwambach, Ölsen, Racksen, Schöneberg, Sörth, Stürzelbach und Volkerzen.

Unter anderem wird es in diesen Orten eine Maskenpflicht auch im Unterricht an den weiterführenden Schulen, in der Erwachsenenbildung sowie in Gottesdiensten auch am Platz geben. Darüber hinaus werden die erlaubten Teilnehmerzahlen für verschiedene Veranstaltungen gesenkt, im Freien auf 100, im Innenbereich auf 50, jedoch nur bei Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine fest zugewiesenen Sitzplätze haben. Veranstaltungen nicht gewerblicher Art wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen werden auf 25 Personen begrenzt. Für den privaten Raum wird dringend empfohlen, die Personenzahl auf bis zu zehn und höchstens zwei Hausstände unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beschränken. Weitere Regeln betreffen Tanz- und Fitnessstudios, Kinos, Museen und Galerien, den Sportbereich und den Handel.



Die Allgemeinverfügung, die diese Vorgaben regelt, wird am 23. Oktober offiziell bekannt gemacht und tritt am 24. Oktober in Kraft. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 8. November beschränkt. Die Allgemeinverfügung ist über die Webseite des Kreises abrufbar. (PM)



Der Überblick nach Verbandsgemeinden
Altenkirchen-Flammersfeld: 205
Betzdorf-Gebhardshain: 111
Daaden-Herdorf: 36
Hamm: 16
Kirchen: 68
Wissen: 19

Lesen Sie auch:
So begründet die Kreisverwaltung die weiteren Corona-Einschränkungen


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