SPD Wissen erstaunt über öffentliche Bekanntmachung der Stadt
Mit Verwunderung reagieren die Mitglieder der SPD-Stadtratsfraktion auf eine öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wissen. In dieser Bekanntmachung sind alle die Straßen der Stadt aufgeführt, die nach § 36 des Landesgesetzes rechtlich gewidmet werden müssen.
Wissen. Das pikante an diesem Schriftstück sei, dass man offenbar schon vor dem Abstimmungstermin des Stadtrates weiß, wie dieser entscheiden wird, erklärt die Wissener SPD in einer Pressemitteilung vom 20. Dezember. So erreichte die öffentliche Bekanntmachung schon zwei Tage vor der eigentlichen Abstimmung die Öffentlichkeit. Wörtlich heißt es: „Auf Grund des Beschlusses des Stadtrates Wissen vom 21.12.2020 werden gemäß des § 36 Landesgesetz von Rheinland-Pfalz (LstrG) vom 01.08.1977 (GVBI. S.273, BS-91-1), in der zurzeit gültigen Fassung, die unten aufgeführten Straßen ohne Einschränkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.“
„Wir sind sehr gespannt auf die Erklärung von Bürgermeister Neuhoff, wie es zu dieser Vorwegnahme der Entscheidung des Stadtrates kommen konnte“, so die SPD-Stadtratsfraktion. (PM)
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