Werbung

Nachricht vom 31.12.2020    

Fahranfänger: Anordnung Aufbauseminar auch nach Ablauf Probezeit rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem gerichtlichen Klageverfahren entschieden, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig ist.

Symbolfoto

Region. Die Anordnung ist auch dann korrekt, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Die Klägerin beging als Fahranfängerin noch während ihrer Probezeit zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Im April 2018 überschritt sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 Stundenkilometer und im November 2018 um Stundenkilometer. Die Verkehrsverstöße wurden jeweils mit Bußgeldern und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Erst nachdem die Probezeit der Klägerin im Herbst 2019 abgelaufen war, ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Anfang 2020 die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin hiergegen Klage. Sie machte unter anderem geltend, der mit einem Aufbauseminar verfolgte Zweck, Defizite bei noch jungen Fahrern zu beseitigen, greife nur dann, wenn die Maßnahme zeitnah ergriffen werde. Das sei bei ihr nicht geschehen. Ihre Probezeit sei in der Zwischenzeit abgelaufen und seit ihrem letzten Verkehrsverstoß sei es zu keinen Beanstandungen mehr gekommen.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klage ab. Das Gesetz lasse die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit ausdrücklich zu. Aus diesem Grund sei sie auch dann noch zulässig, wenn seit der letzten Zuwiderhandlung eine längere beanstandungsfreie Zeit verstrichen sei. Sinn und Zweck eines Aufbauseminars, den Fahranfänger zu einem verkehrsordnungsgemäßen Verhalten anzuhalten und Gründe der Verhältnismäßigkeit erforderten zwar eine maximale zeitliche Grenze für den Zeitraum zwischen der begangenen Zuwiderhandlung und der behördlichen Anordnung. Ob man hierbei pauschal auf einen Zeitraum von zwei Jahren oder auf die Tilgungsreife einer Tat im Fahreignungsregister abstelle, könne aber offenbleiben.



Beide Ansichten führten im Fall der Klägerin dazu, dass die behördliche Anordnung rechtmäßig sei. Denn die letzte Zuwiderhandlung habe nur 15 Monate zurückgelegen und auch die Tilgungsreife der im Fahreignungsregister eingetragenen Taten sei noch nicht eingetreten. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14. Dezember 2020, 4 K 612/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Haus & Grund: Herausforderungen für Vermieter im Kreis Altenkirchen

In der Stadthalle Betzdorf kamen am vergangenen Freitag die Mitglieder des Haus- und Grundeigentümervereins ...

Feierstunde im Kirchener Rathaus: Beförderung und Jubiläum geehrt

Im Kirchener Rathaus fand eine Feierstunde statt, bei der Patrick Brück befördert und Igor Klippel für ...

Jugendliche Auseinandersetzung auf Aldi-Parkplatz in Herdorf

Am frühen Donnerstagabend kam es auf dem Aldi-Parkplatz in Herdorf zu einer Auseinandersetzung zwischen ...

Generationenwechsel im Berufsbildungsausschuss der HwK Koblenz

Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Koblenz hat sich neu formiert. Langjährige Mitglieder ...

Neue Regeln für die Biotonne ab Mai

Ab dem 1. Mai gelten in Deutschland strengere Vorschriften für die Befüllung der Bioabfalltonne. Ziel ...

Westerwald-Gymnasium verabschiedet 71 Abiturienten – mit Auszeichnungen und Zuversicht

Nach 13 Jahren Schulzeit haben 71 Schülerinnen und Schüler des Westerwald-Gymnasiums Altenkirchen ihre ...

Weitere Artikel


Weeser (FDP): Zu wenige Bahnhöfe barrierefrei

Nur sechs Prozent der von der Deutschen Bahn betriebenen Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz sind uneingeschränkt ...

Rückblick auf Corona und Co.: Was unsere Leser 2020 am meisten interessierte

Keine Frage, das alles beherrschende Thema in diesem Jahr war zweifelsohne die Corona-Pandemie. Nahezu ...

Stadtarchiv Kirchen: Der Stadt ein Gedächtnis geben

Die Aktivitäten des Kirchener Heimatvereins sind vielfältig. Doch viele übersehen, dass sich das Team ...

Sternsinger in Birken-Honigsessen: Tradition trotz Corona

Auch in der Kirchengemeinde Birken-Honigsessen hat das Coronavirus seine Spuren hinterlassen. Aber trotz ...

Corona-Pandemie im Kreis Altenkirchen: Zwei Todesfälle seit Montag

Zum letzten Mal im Jahr 2020 veröffentlicht die Kreisverwaltung Altenkirchen aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie ...

LKW steckte fest: Verkehrspoller in Pracht aufgestellt

Durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Hamm wurde noch vor Weihnachten ein Verkehrspoller an der Kreuzung ...

Werbung