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Nachricht vom 19.01.2021    

Lockdown wird verlängert - Beschlüsse in der Übersicht

Von Wolfgang Tischler

Die bisher im Lockdown geltenden Beschlüsse von Bund und Ländern sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fortgesetzt werden. Die Verhandlungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten war zäh und langwierig. Hier der erste Überblick.

Symbolfoto: Eckhard Schwabe

Kontaktbeschränkung
Die Kontaktbeschränkungen werden nicht noch weiter verschärft, bleiben aber so streng wie bisher. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Der Personenkreis sollte allerdings konstant bleiben.

Medizinische Maskenpflicht in ÖPNV und Geschäften
Vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen wird die bisherige Masken-Pflicht erweitert. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften sind in Zukunft verbindlich medizinische Masken (OP-Masken oder Masken des Standards KN95 oder FFP2) vorgeschrieben. Bei längerem Kontakt wird das Tragen von Masken angeraten.

Homeoffice
Laut Vorschlag wird das Arbeitsministerium eine Verordnung erlassen, "wonach Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen". Arbeitnehmer werden gebeten das Angebot anzunehmen.

Wo Homeoffice nicht möglich ist, muss pro Mitarbeiter 10 Quadratmeter Mindestfläche vorhanden sein. Ist das nicht möglich, sind Lüftungsmaßnahmen oder geeignete Abtrennungen zwischen den Personen Pflicht. Außerdem müssen Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. Gemeinsamer Verzehr von Essen und Getränken, beispielsweise in Kantinen, ist untersagt.

Öffentliche Verkehrsmittel
Durch die Homeoffice-Möglichkeiten soll die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten erfolgen. Die Arbeitgeber werden gebeten die Arbeitszeiten soweit wie möglich zu entzerren und so die Kontakte in Bus und Bahn weiter zu reduzieren.



Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter sollen personell verstärkt und wieder in die Lage versetzt werden, Kontakte nachzuverfolgen. Flächendeckend soll die Software Sormas (Surveillance Outbreak Response Management And Analysis System) zum Einsatz kommen.

Schnelltests und FFP2-Pflicht für Pflege- und Altenheime
Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll in Zukunft "beim Kontakt mit den Bewohnern" zum Tragen von FFP2-Masken verpflichtet sein. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten. Helfen sollen kurzfristig Bundeswehrsoldaten und Freiwillige.

Gottesdienste
Für Gottesdienste sieht der Entwurf eine Maskenpflicht am Platz vor, Gesang bleibt verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern sind mit den Ordnungsämtern abzustimmen.

Schulen und Kitas
Es gibt Hinweise, dass sich die Mutation stärker unter Jugendlichen und Kindern ausbreitet. Deshalb soll die Schulpflicht bis 14. Februar ausgesetzt werden. Die Notbetreuung in Schulen und Kitas bleibt erhalten. Für Rheinland-Pfalz gibt es noch keine Details. Die Ministerpräsidentin ist noch nicht vor die Presse getreten. Die Pressekonferenz wird am morgigen Mittwoch um 13.30 Uhr stattfinden.

Die Beschlüsse müssen nun von den Ländern in Rechtsverordnungen umgesetzt werden, die die Details regeln. Sobald sie vorliegen, werden wir sie veröffentlichen.
woti


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