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Nachricht vom 02.02.2021    

Mehr als 4.000 Euro Corona-Futterhilfe für den Tierpark Niederfischbach

Die Lockdowns stellen die Tierparks und vergleichbare Einrichtungen vor riesige Herausforderungen, die existenzgefährdend sein können. Bestes Beispiel: der Tierpark in Niederfischbach. Nun informiert das Landes-Umweltministerium über Soforthilfen, von denen offenbar auch das beliebte Ausflugsziel in der Asdorfgemeinde profitiert.

Eindrücke aus dem Tierpark Niederfischbach. (Fotos: Tierpark)

Niederfischbach/Mainz. Um Zoos, Tierheimen und vergleichbaren Einrichtungen in dieser prekären Situation schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen, hat das Landes-Umweltministerium die Corona-Futterhilfe gestartet. Darüber informiert das von den Grünen geführte Ressort der Ampelregierung in einer Pressemitteilung. Demnach übernehme die entsprechende Soforthilfe bis 80 Prozent der Kosten für Futter, tierärztliche Behandlung und Medikamente während der Corona-bedingten Schließzeiten.

Die Einrichtung im Landkreis Altenkirchen erhalte die Corona-Futterhilfe über 4.340 Euro für die Zeit vom 21. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021. Zuvor seien dem Tierpark seitens des Landes bereits rund 12.500 Euro zur Verfügung gestellt worden.

„In Niederfischbach pflegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der kleinen Farbmaus über die Schleiereule bis hin zum imposanten Luchs viele heimische Tiere. Für ihr Engagement möchte ich mich herzlich bedanken“, so Staatsministerin Anne Spiegel in dem Pressetext.

Weiter heißt es, das Umweltministerium habe die Soforthilfe für Zoos, Tierheime und vergleichbare Einrichtungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Insgesamt stünden eine Million Euro für die mehr als 80 Tierheime und fast 30 Zoos im Land zur Verfügung. „Rund 228.000 Euro hat mein Ministerium bereits bewilligt. Diese Gelder haben wir bereits überwiesen oder sie stehen kurz vor der Auszahlung. Ich ermutige alle Zoos, Tierheime und vergleichbare Einrichtungen, von unserem Nothilfeprogramm in dieser angespannten Situation Gebrauch zu machen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel auch abgerufen werden“, führt die Ministerin abschließend an.



Neben der Corona-Futterhilfe können Zoos und Tierparke, die ihren Geschäftsbetrieb in der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, laut der Info vom Ministerium unter bestimmten Voraussetzungen auch Hilfen aus den vom Land verwalteten Bundesprogrammen „Corona-Soforthilfe“, „Überbrückungshilfe“, „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ erhalten. Gleiches gelte für das Landesprogramm „Corona-Soforthilfe-Kredit RLP“. Zuständig für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz sei das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Hintergrund:

Insgesamt haben laut den Regierungsangaben bereits neun Zoos bzw. ähnliche Einrichtungen, ein Tierheim und vier tierheimähnliche Einrichtungen das Nothilfeprogramm genutzt. Das Umweltministerium habe knapp 156.000 Euro Corona-Futterhilfe an Zoos und etwa 72.000 Euro an Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen ausbezahlt bzw. bereits bewilligt.

Unter corona-futterhilfe@mueef.rlp.de können die Einrichtungen einen Antrag stellen. Die Förderrichtlinie und das entsprechende Antragsformular sind online abrufbar unter: https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tierschutz/foerderprogramm-corona-futterhilfe. (Red./PM)

Lesen Sie auch zu dem Thema:

Tier- und Wildparks während Teil-Lockdown: „Wir können jede Hilfe brauchen“





Mehr dazu:   Coronavirus  
Lokales: Kirchen & Umgebung
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