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Nachricht vom 04.02.2021    

Landtagswahl 2021: Landeswahlleiter erteilt reiner Briefwahl eine Absage

Nachdem Landeswahlleiter Marcel Hürter in dieser Woche klargemacht hat, dass es angesichts der Corona-Pandemie nicht zu einer reinen Briefwahl bei der Landtagswahl am 14. März kommen wird, erwarten Landrat Dr. Peter Enders und die Bürgermeister der sechs Verbandsgemeinden eine hohe Briefwahl-Quote.

(Foto: Archiv AK-Kurier)

Altenkirchen. „Jeder kann zuhause per Brief wählen, wenn man Bedenken hat, das Wahllokal in diesen Zeiten zu besuchen. Man muss nicht unbedingt an der Urne wählen. Die Hürden sind gering. Für die Briefwahl braucht es keinen speziellen Grund, man kann das unmittelbar bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragen“, so Landrat Enders in einer digitalen Bürgermeisterdienstbesprechung.

Grundsätzlich laufen kreisweit die Vorbereitungen für die Wahlen an der Urne wie für die Briefwahlen: In den Verbandsgemeinden zeichnet sich aber teilweise ab, dass es angesichts der Pandemie schwer wird, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Besetzung der Wahllokale zu finden. Die Verwaltungen bereiten für die Wahllokale Hygienekonzepte vor, die Wahlhelferteams sowie die Wählerinnen und Wähler schützen, teilweise weicht man auf größere Räume aus. Das heißt allerdings auch, dass der Besuch des Wahllokals hier und da etwas länger dauern kann als üblich, weil zum Beispiel Wahlkabinen desinfiziert werden müssen. Ausdrücklich danken Landrat und Bürgermeister allen Frauen und Männern, die bereit sind, sich auch in Pandemie-Zeiten am 14. März als Wahlhelfer zu engagieren. Diese Bereitschaft verdiene größten Respekt, hieß es in der Runde der Verwaltungschefs. Auch deswegen werde man sorgfältige Schutzkonzepte erarbeiten.



13 Landkreise hatten in den letzten Tagen beim Land beantragt, die Wahl pandemiebedingt ausschließlich als Briefwahl durchführen zu lassen und auf die Urnenwahl in Wahllokalen zu verzichten, darunter auch der Westerwaldkreis und der Landkreis Neuwied. Auch im Altenkirchener Kreishaus gab es Überlegungen dazu. Auf Antrag der jeweiligen Kreiswahlleitung kann der Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Innenministerium frühestens 45 Tage vor der Wahl – also vom 28. Januar 2021 an – eine ausschließliche Briefwahl in Stimmbezirken oder Wahlkreisen anordnen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben komme die ausschließliche Briefwahl aber nur als Ultima Ratio in Betracht, so der Landeswahlleiter. Sie könne nur angeordnet werden, wenn in dem betroffenen Gebiet das öffentliche Leben insgesamt weitgehend zum Erliegen gekommen ist. Es gelten zwar derzeit aufgrund der Corona-Pandemie Hygieneregeln, Kontaktbeschränkungen und Gebote zum Abstand halten. Die Besorgungen des täglichen Lebens seien aber nach jetzigem Stand weiter möglich. Daher sei auch ein Aufsuchen des Wahllokals nicht ausgeschlossen. (PM)


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