Betzdorf: Corona-Sünder in Fußgängerzone und Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Kein Mindestabstand, keine Mund-Nasen-Bedeckung – am Montag, den 1. März, traf die Polizei eine Menschenansammlung in der Fußgängerzone an, die gegen die Corona-Verordnung verstieß. Und, wie die Polizei außerdem berichtet, hatte sich am Wochenende in der Wilhelmstraße ein Unfall ereignet, bei dem der Verursacher definitiv mehr als ein Bier getrunken hatte.
Betzdorf. Gegen 19.20 Uhr wurde am Montag, den 1. März, der hiesigen Polizei-Dienststelle eine größere Menschenansammlung im Bereich der Fußgängerzone in Betzdorf gemeldet. Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit konnten tatsächlich sieben Personen im Alter von 15 bis 28 Jahren angetroffen werden, die weder einen Mund-Nasen-Schutz trugen noch den geforderten Mindestabstand einhielten. Die zuständige Kreisverwaltung Altenkirchen erhielt entsprechende Mitteilungen und wird die Angelegenheit weiterverfolgen.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Am Samstag, dem 27. Februar, kam es gegen 11.50 Uhr zu einem Verkehrsunfall in der Wilhelmstraße, bei dem der Verursacher unter massivem Alkoholeinfluss stand. Der 54-jährige Betzdorfer befuhr mit seinem Auto die Wilhelmstraße und beabsichtigte nach links auf den Netto-Parkplatz abzubiegen. Beim Abbiegevorgang würgte er zunächst den Motor ab. Er startete neu, legte aber den Rückwärtsgang ein und krachte in den hinter ihm stehenden Pkw, der ebenfalls zum Netto abbiegen wollte.
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Ohne sich um den Vorfall zu kümmern, setzte der Mann seine Fahrt auf den Parkplatz fort. Hier ignorierte er einen Fußgänger, der nur durch einen beherzten Sprung zur Seite im letzten Moment vermeiden konnte, unter die Räder des Autos zu geraten. Die hinzugerufene Polizei konnte den Fahrer vorübergehend festnehmen, als er telefonierend in seinem Fahrzeug saß. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein an Ort und Stelle beschlagnahmt. Der Alcotest hatte zuvor einen Wert von mehr als 1,7 Promille ergeben. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Es entstand insgesamt nur geringfügiger Sachschaden an beiden Autos, wie die Polizei abschließend mitteilt in der entsprechenden Meldung. (Red./PM)
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