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Nachricht vom 03.03.2021    

Der 3. März ist Tag des Artenschutzes

Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen, denn weltweit sind heute rund 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht.

Symbolfoto

Koblenz. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen versandt werden.

Über 1.400 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2019 fündig und beschlagnahmten knapp 38 Tonnen sowie fast 470.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. „Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest“, so Pressesprecher Thomas Molitor vom Hauptzollamt Koblenz. (PM)



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