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Nachricht vom 23.03.2021
Region
Haupt- und Finanzausschuss der VG Wissen: Wichtige Entscheidungen für die Feuerwehr
Im Gerätehaus Wissen fand am Montag, 22. März, die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde statt. Der Sitzungsort war mit Bedacht gewählt worden, ging es doch um Beschlüsse, die die Feuerwehr betreffen. Zunächst wurde den Ausschussmitgliedern die Feuerwehr der Verbandsgemeinde vorgestellt.
Symbolbild Atemschutz (Archiv: kkö)Wissen. In einer Powerpoint-Präsentation brachten die Verantwortlichen der Feuerwehr den Anwesenden die Struktur der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wissen näher. Diese besteht aus den Einheiten Wissen (LZ 1), Schönstein (LZ 2) und Katzwinkel (LZ 3). Zusätzlich gibt es die Stadt- und Feuerwehrkapelle Wissen. Die drei Einheiten sind mit Fahrzeugen und Geräten ausgestattet, um in ihrem Bereich in kurzer Zeit wirksame Hilfe zu leisten. Beim LZ 1 (Wissen) sind neben der Drehleiter, die im Stadtgebiet sowie in der gesamten Verbandsgemeinde eingesetzt wird, auch Sonderfahrzeuge des Landkreises, Atemschutzgerätewagen und Einsatzleitwagen 2 stationiert.

Feuerwehrbedarfsplanung
Im Tagesordnungspunkt 1 ging es um die Feuerwehrbedarfsplanung. Laut dem Landesgesetz zum Brand- und Katastrophenschutz (LBKG) muss jede Kommune eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr vorhalten. Diese ist mit den notwendigen Gerätehäusern und Gerätschaften auszustatten. In Wissen und den anderen Verbandsgemeinden des Landkreises handelt sich ausschließlich um freiwillige Feuerwehren. Dies gilt es bei der Planung zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung befasst sich mit zahlreichen einzelnen Posten. So werden unter anderem die Gerätehäuser bewertet, es werden wichtige Objekte erfasst, die Löschwasserversorgung und die Möglichkeiten der Unterstützung durch andere Kommunen geprüft. Im Rahmen dieser Bedarfsplanung werden natürlich die wirtschaftlichen, aber auch die gesetzlichen Vorgaben beachtet. Eine solche Planung gibt allen Beteiligten die Möglichkeit auch für die Zukunft eine bedarfsgerechte Feuerwehr vorhalten zu können. Die Sicherheit der Bevölkerung ist oberstes Ziel aller Bemühungen. Zu der Ausschreibung hatten drei Unternehmen Unterlagen eingereicht. Die Verwaltung und die Wehrleitung, die in alle Vorbereitungen eingebunden war, empfahlen dem Ausschuss den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.

Neue Geräte für den Atemschutz
Im 2. Punkt ging es dann um die Frage Atemschutz. Hier galt es zu prüfen, ob die vorhandenen Geräte durch von den Herstellern angebotene Umrüstung auf den neuen technischen Stand gebracht werden können. Eine Ersatzteilversorgung wird, teilweise bedingt durch den technischen Fortschritt, von den Herstellern für rund 10 Jahre angeboten. Die Umrüstung von älteren Geräten ist unter dem Strich aufwändiger und teurer als die Beschaffung neuer Geräte. Die zur Ersatzbeschaffung anstehenden elf Geräte wurden in den Jahren 1996 bis 1998 beschafft. Diese wurden bereits einmalig überholt und dem neuesten Stand der Technik angepasst. Eine erneute Grundüberholung der älteren Geräte ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht zielführend. Verwaltung und Wehrleitung empfahlen dem Ausschuss die Neubeschaffung. (kkö)


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