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Nachricht vom 07.04.2021
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Keine Schnelltest-Pflicht mehr für Haarschnitt: „Es war einfach nur stressig“
Das Vorzeigen eines negativen Schnelltest-Ergebnisses ist ab heute keine Voraussetzung mehr für den Friseurbesuch im AK-Land. Für die Inhaberin eines Haarsalons in Betzdorf bedeutet dies eine Entlastung. Trotzdem blickt sie mit gemischten Gefühlen auf die derzeitige Situation.
Kunden wie Ingeburg Hombach (rechts) durften Haarsalons, wie den von Alem Koyun, nur mit Bescheinigung eines negativen Schnelltests besuchen. Das hat sich nun mit der ab 8. April gültigen Allgemeinverfügung wieder geändert. Zumindest solange die Sieben-Tage-Inzidenz nicht wieder die 200er-Marke reißen sollte. (Foto: ddp)Betzdorf/Kreisgebiet. Diesen Friseurbesuch bei „Alem's Haargefühl“ in Betzdorf hatte Ingeburg Hombach gut vorbereiten müssen. Ohne Nachweis eines negativen Schnelltests sind die Haarsalons im Kreis Altenkirchen seit Ende März für Kunden verschlossen. Bis heute zumindest. Denn ab 8. April gilt diese Pflicht nicht mehr. Der Kreis hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im AK-Land konstant unter die 200er-Marke gesunken ist, wurden einige der verschärften Regeln zurückgenommen, darunter auch die Schnelltest-Pflicht für den Friseur-Besuch.

Frau Hombach musste so wie viele andere AKler noch vorsorgen. Nach der Terminvereinbarung für einen Haarschnitt bei ihrer Stammfriseuse Alem Koyun hatte sie sich erstmal informieren müssen und Schnelltestmöglichkeiten im Internet ausfindig gemacht. Die Erfahrungen ihres Schwiegersohns mit dem DRK-Schnelltestzentrum im Oberkreis hatte die 62-jährige Katzwinklerin dazu veranlasst, nach Alternativen Ausschau zu halten. Er sei extra eine halbe Stunde vor Öffnung um 8 Uhr morgens auf dem Parkdeck in Kirchen gewesen, hätte dann aber lange anstehen müssen.

Friseurin blickt mit gemischten Gefühlen auf Schnelltest-Pflicht und deren Rücknahme

Das deckt sich mit anderen Leserberichten, die den AK-Kurier erreicht hatten. Demnach schwankt der Ansturm auf das Schnelltestzentrum massiv und ist offenbar vor und nach den üblichen Arbeitszeiten am höchsten. Letztlich konnte Frau Hombach unkompliziert einen Termin mit einer privaten Teststelle vereinbaren – mit glücklicherweise negativem Ergebnis in der Folge. Die dort ausgestellte Bescheinigung wurde schließlich zur Eintrittskarte für den Besuch bei „Alem's Haargefühl“.

Dieses „Ticket“ ist nun unnötig für einen neuen Haarschnitt. Alem Koyun blickt mit gemischten Gefühlen auf die erneute Änderung. Grundsätzlich sei es ein sichereres Gefühl gewesen, an Kunden zu arbeiten, die einen negativen Schnelltest vorweisen müssen. Dem steht allerdings gegenüber, dass negative Antigen-Test-Ergebnisse nicht zu 100 Prozent garantierten, dass sie womöglich doch einen mit Corona infizierten Kunden auf dem Friseurstuhl sitzen habe.

Unterm Strich freue sie sich nun bis auf Weiteres auf die Test-Nachweise verzichten zu können. Denn: „Es war einfach nur stressig.“ Schließlich ist bzw. war es nicht einfach damit getan, dass ihr Kunden die von einer Teststelle bestätigte Bescheinigung vorzeigen. Denn in der Folge warten bzw. warteten weitere Formulare zum Ausfüllen auf die Friseure. Und das Vorzeigen von Bescheinigungen war nur eine Option für einen frischen Haarschnitt. So konnten sich Kunden auch vor dem Betreten eines Salons selbst testen, entweder mit eigenständig besorgten Schnelltests oder mit denen, die Alem Koyun extra gekauft hatte. Dies war allerdings nur erlaubt unter Beaufsichtigung eines von dem Betreiber beauftragten Verantwortlichen. Im Fall von Alem Koyun war sie das selbst, da sie einen Ein-Frau-Laden führt – zusätzlicher Zeitaufwand, der von ihrem eigentlichen Job, Haare zu schneiden, abgezogen werden muss.

„Das war dann der von Frau Merkel gewünschte Oster-Lockdown“

Hinzu kam, dass ihr viele Kunden aufgrund der Schnelltestpflicht absagten. Allein vor Ostern sei sie eigentlich ausgebucht gewesen. Nach zahlreichen Absagen für Gründonnerstag und Karsamstag habe sie die lediglich vier „übriggebliebenen“ Kunden auf den Mittwoch vorgezogen. Und ihren Laden ungeplant für zwei Tage schließen müssen. „Das war der von Frau Merkel gewünschte Oster-Lockdown, den ich dann verwirklicht habe“, sagt sie. Als Gründe für die Abmeldungen nannten ihr Berufstätige, dass sie es vor den Feiertagen schlicht nicht geschafft hätten, das Schnelltestzentrum in Kirchen während der Öffnungszeiten bis 16 Uhr aufzusuchen, oder bei den privaten Teststellen keinen Termin mehr erhalten hätten.

Grundsätzlich sei es allerdings ein gutes Gefühl gewesen, dass sie wieder ihrer Arbeit nachgehen dürfe seit März. Allerdings findet sie die Öffnung der Friseursalons ungerecht gegenüber anderen Branchen, die weiterhin ihre Türen geschlossen lassen müssen, obwohl das Infektionsrisiko aufgrund geringerem Kundenkontakts noch niedriger sei. Koyun denkt hier etwa an Nagelstudios.

Die Rücknahme der Schnelltestpflicht kam nun für sie überraschend, so wie die damalige Einführung der Regel. Insgesamt macht ihr die schlechte Planbarkeit und Ungewissheit zu schaffen. „Das macht keinen Spaß“, sagt sie dem AK-Kurier. Sie hatte angenommen, dass die Infektionszahlen über Ostern wieder ansteigen. Ihre selbst besorgten Schnelltests hält die Friseurin auf jeden Fall bereit, sagt sie. Für den Fall, dass die Sieben-Tage-Inzidenz wieder die 200er-Marke reißen sollte. (Daniel-D. Pirker)

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