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Nachricht vom 22.04.2021 |
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Region |
Amtsgericht Altenkirchen verhandelte sexuellen Missbrauch von Jugendlichen |
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anklage gegen einen heute 46 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld erhoben. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Jugendlichen sowie des Verbreitens von pornographischen Schriften in sieben Fällen an Jugendliche. |
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Altenkirchen. Die Sitzung wurde geleitet vom Vorsitzenden Richter Volker Kindler, die Staatsanwaltschaft Koblenz war durch Oberamtsanwalt Michael Seibert vertreten, Rechtsanwalt Jörg Weißgerber vertrat den Angeklagten. Die konkreten Tatvorwürfe der Straftat hatten es teilweise in sich. So soll der Angeklagte im Juli 2014 mit einem damals 15-jährigen Jugendlichen auf einem Feldweg in seinem Auto den Oralverkehr vollzogen haben, dabei wurden auch Küsse ausgetauscht. Den Jugendlichen „belohnte“ der Angeklagte für dessen „Zärtlichkeiten“ mit 100 Euro. Bis zum Jahr 2019 kam es laut Anklageschrift zu sieben weiteren Fällen, als der Angeklagte Jugendliche im Internet in Chat-Gruppen aufforderte, ihm Fotos von sich mit erigiertem Penis zu schicken. Teilweise bot er den Jugendlichen Geld für die Fotos und schickte auch Bilder von sich mit erigiertem Penis an die Jugendlichen. Einen von ihnen animierte der Angeklagte mit folgendem Spruch: „Du hast ein so hübsches Gesicht, hast du auch so einen hübschen Schwanz?“
Richter Volker Kindler stellte nach dem Eintritt in die Beweisaufnahme fest, dass keine Erörterungen zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (Deal) stattgefunden haben.
Der Angeklagte ließ sich voll geständig zur Sache ein, wobei man ihm zugutehalten muss, dass er nichts beschönigte. Rechtsanwalt Jörg Weißgerber hatte ein Geständnis bereits im Vorfeld der Verhandlung angekündigt, so konnte auf die peinliche Vernehmung der Jugendlichen verzichtet werden. Der Angeklagte: „Ich wusste, dass es sich um Jugendliche unter 18 Jahren handelte, ich suchte im Chat nach ihnen, weil ich damals nachhaltiges Interesse an männlichen Jugendlichen hatte. Seit 2019 habe ich auf diesem Gebiet keine Straftaten mehr begangen. Die Jugendlichen machten alle freiwillig mit, ich habe keinen Druck auf sie ausgeübt. Die Taten haben mein privates Umfeld total verändert, als die Vorwürfe publik wurden. Alle alten Freunde haben sich losgesagt, Freundschaften zerbrachen, und ich musste mir eine Arbeitsstelle fernab vom Westerwald suchen. Ich war mal zu einem Beratungsgespräch wegen meiner Neigung bei einer Psychologin. Ich bin bereit, eine ambulante Therapie durchzuführen.“
Die Strafliste im Bundeszentralregister wies zwei einschlägige Eintragungen aus: Eine Geldstrafe wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften sowie eine Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer Person von unter 14 Jahren.
Nachdem einvernehmlich die Beweisaufnahme geschlossen wurde, fanden die Plädoyers statt. Oberamtsanwalt Seibert beantragte wegen der vorgeworfenen Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, gebildet aus Einzelstrafen von einmal acht Monaten, und von je vier Monaten in sieben Fällen. Wegen der teilweise sehr langen zurückliegenden Taten und dem glaubhaften Geständnis, wodurch den Zeugen die Aussage vor Gericht erspart blieb, könne die Freiheitsstrafe unter Zurückstellung sämtlicher Bedenken nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit soll vier Jahre betragen, zudem hat der Angeklagte 3.000 Euro an eine soziale Einrichtung zu zahlen und an einer ambulanten Therapie teilzunehmen, die mindestens zwei Jahre andauert. Eindringlich warnte Oberamtsanwalt Seibert den Angeklagten: „Wenn nochmals etwas mit Jugendlichen passiert, dann kommt nur noch der Knast.“
Rechtsanwalt Jörg Weißgerber plädierte ebenfalls für eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte, dass ihm alles sehr leidtun würde, und dass er sein peinliches Verhalten abgestellt habe.
Urteil wurde sofort rechtskräftig
Nach kurzer Beratung verkündete Richter Kindler das Urteil, welches genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach: Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf vier Jahre, einer Zahlung von 3.000 Euro Geldbuße an den Kinderschutzbund in Hachenburg und eine zweijährige ambulante Therapie. In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter den Angeklagten nochmals darauf hin, dass im Wiederholungsfall unweigerlich das Gefängnis auf ihn wartet. Zudem wisse der Richter, dass verurteilte Sexualstraftäter dort in der Hierarchie ganz unten angesiedelt seien und einen schweren Stand hätten. Bei der Zahlung der Geldauflage von 3.000 Euro werde der Angeklagte zudem jeden Monat bei der Ratenzahlung á 150 Euro daran erinnert, was er angerichtet habe. Bei Verstößen gegen die Bewährungsauflagen würde die Bewährung sofort widerrufen.
Nach der erfolgten Rechtsmittelbelehrung erklärten alle Prozessbeteiligten Rechtsmittelverzicht. Somit erlangte das Urteil noch im Sitzungssaal Rechtskraft. (Wolfgang Rabsch)
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Nachricht vom 22.04.2021 |
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