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Nachricht vom 29.05.2021 |
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Wirtschaft |
IHK-Tourismusausschuss hofft auf Lockerungen ab Fronleichnam |
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Die Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) hofft, dass die für Fronleichnam angekündigte dritte Stufe im Perspektivplan großzügige Lockerungen für Campingplätze, Hotels und Wellnessbetriebe mit sich bringt. |
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Koblenz. „Die Inzidenzwerte sinken kontinuierlich, wobei zeitgleich die Zahl der Geimpften steigt. Deshalb müssen nun Lockerungen her, damit ein Urlaub in Rheinland-Pfalz für Touristen ebenso attraktive Rahmenbedingungen hat wie im europäischen Ausland, etwa in Spanien oder Italien“, so Karina Szwede, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Koblenz und Geschäftsführerin Unternehmensservice. Während Hotels im Ausland mit offenen Bars, Pools und Sauna- sowie Wellnessangeboten werben, herrscht in Rheinland-Pfalz noch Unklarheit, welche Regelungen konkret ab dem 2. Juni gelten.
Auch die Mitglieder des IHK-Tourismusausschusses sehen „Luft nach oben“ für weitere Lockerungen, wenn Hygiene- und Abstandskonzepte vorliegen:
• Mario Hermsen, Inhaber von „Camping Holländischer Hof“ in Senheim: „Ich hoffe, dass die Sanitäranlagen auf den Campingplätzen endlich wieder geöffnet werden dürfen! Alle sollen – seiner Meinung nach – die Möglichkeit haben, Urlaub zu machen und sei es nur im kleinen Rahmen! Es schmerzt, wenn wir Familien, die keinen eigenen Wohnwagen haben, sondern zum Zelten kommen, wieder nach Hause schicken müssen, weil die Sanitäranlagen nicht geöffnet sind. Dass das Hygiene- und Abstandskonzept funktioniert, haben die Campingplatzbetreiberinnen und -betreiber im letzten Jahr mehr als eindeutig bewiesen.“
• Matthias Weber, Inhaber „Camping im Eichenwald“ in Mittelhof: „Der Wettbewerbsdruck, den unsere Campingplatzbetreiber gegenüber benachbarten Bundesländern spüren, steigt. Damit wir in Rheinland-Pfalz nicht zurückstecken, müssen die nächsten Lockerungen auch das Öffnen der Sanitäranlagen beinhalten. Gerade jetzt, wenn auch der Zelttourismus in Gang kommt, und Familien mit Kindern unterwegs sind, ist die Öffnung des Sanitärbereichs – selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften – dringend erforderlich.“
„Auch für die Außengastronomie auf Campingplätzen, in Hotels oder Restaurants hoffen wir, dass die Testpflicht bei einer Inzidenz unter 50 wegfallen kann – so wie es ursprünglich seitens der Landesregierung auch einmal angedacht war. Denn die Testpflicht ist und bleibt eine Hürde für Gastronomen und Gäste“, so Karina Szwede. (PM)
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Nachricht vom 29.05.2021 |
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