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Pressemitteilung vom 04.08.2021 |
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Region |
Impfangebot für Kinder ab 12 Jahren |
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Pressemitteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen vom Dienstag, 3. August (2021): Am Montag, 2. August, haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern den Start eines Impfangebotes für Jugendliche und Kinder ab 12 Jahren beschlossen. |
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Kreis Altenkirchen. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium sieht das Impfangebot nicht im Widerspruch zur Haltung der Ständigen Impfkommission (Stiko), die eine Impfung in dieser Altersgruppe nur empfiehlt bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können.
Landrat Dr. Enders begrüßt die Entscheidung als Mediziner. Schließlich hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) bereits Ende Mai BioNTech-Pfizer für ab 12-Jährige zugelassen. Im benachbarten NRW sei es bereits seit über zwei Wochen gelebte Praxis, dass Kinder ab 12 Jahren bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten sowie in den Impfzentren geimpft werden können.
Rheinland-Pfalz zieht jetzt nach und hat die Impfzentren angewiesen, das Angebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zu öffnen. Enders hätte sich allerdings gewünscht, dass dies in den Impfzentren wie in NRW, z.B. im angrenzenden Siegen, unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärzten stattfindet.
Eltern, die darauf Wert legen, sollten die niedergelassenen Ärzte, die sich an der Impfung beteiligen, in Anspruch nehmen. Er geht weiter davon aus, dass die Kassenärztliche Vereinigung niederschwellig über dieses Angebot in niedergelassenen Praxen informiert (Patientenservice 116117).
Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs sind für die Kinder und Jugendlichen folgende Zeiträume im Impfzentrum Wissen vorgesehen:
Werktäglich ab Donnerstag, 5. August 2021 : 8 bis 11.45 Uhr und 13 bis 15.45 Uhr
Eine Anmeldung über die Impfdokumentation Rheinland-Pfalz ist vom Land nicht vorgesehen, sodass ggf. mit Wartezeiten zu rechnen ist.
Das zu impfende Kind + ein Erziehungsberechtigter müssen sich im Impfzentrum mit einem Personaldokument (Geburtsurkunde, Schülerausweis, Gesundheitskarte) ausweisen.
Dieses Angebot des Impfzentrums Wissen gilt bis Ende August (2021), damit die Zweitimpfung noch vor der Schließung Ende September erfolgen kann.
(Pressemitteilung) |
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Pressemitteilung vom 04.08.2021 |
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