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Pressemitteilung vom 16.09.2021 |
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Region |
Energierechtstipp der Verbraucherzentrale: Preiserhöhung trotz Preisgarantie? |
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Eine Beratung zum Thema Sonderkündigungsrecht wegen plötzlicher Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbietern wird von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz angeboten. Interessierte können hierzu einen Termin vereinbaren. |
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Westerwaldkreis. Viele Strom- oder Gasanbieter locken neue Kunden mit Zauberworten wie „Neukundenbonus", „Sofortbonus" oder mit einer verheißungsvollen „Preisgarantie". „Vielen ist nicht bekannt, dass der Strompreis in Deutschland aus mehreren Bestandteilen besteht und sich Garantien oft nur auf einen Teil des Preises beziehen", so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Anbieter erläutern das meist allenfalls in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen - dem sogenannten Kleingedruckten." Ändern Anbieter den vereinbarten Energiepreis trotz Garantie mit fadenscheinigen Begründungen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und besteht bei jeder Preiserhöhung. Kündigt der Strom- oder Gasversorger während des laufenden Vertrages eine Preiserhöhung an, empfiehlt die Verbraucherzentrale diese genau zu prüfen, um bei Bedarf zeitnah kündigen zu können.
Die Experten in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beantworten Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträgen und Vertragsbedingungen. Die Beratung kostet 18 Euro.
Die Beratungen finden alle 14 Tage mittwochs in der Beratungsstelle Koblenz (Entenpfuhl 37, 56068 Koblenz) statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich und kann unter Telefon 0261/12727, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp erfolgen. (PM)
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Pressemitteilung vom 16.09.2021 |
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