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Nachricht vom 16.09.2021 |
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Region |
Werkausschuss: CDU geht Kreisbeigeordneten Dittmann scharf an |
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Es bleibt dabei: Die Insolvenz der privaten Greensill-Bank, die im März zahlungsunfähig wurde, sorgt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Altenkirchen weiterhin für Gesprächsbedarf - obwohl sie explizit nicht als Beratungspunkt auf der Tagesordnung der jüngsten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses stand. |
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Kreis Altenkirchen. 3,6 Millionen Euro hatte der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen bei der Bremer Greensill-Bank in zwei Tranchen angelegt. Ob er das Geld nach der Pleite des privaten Geldhauses im März jemals wiedersieht, steht in den Sternen. Obwohl das Thema nicht ausdrücklich im öffentlichen Teil der jüngsten Werkausschusssitzung am späten Donnerstagnachmittag (16. September) als Beratungspunkt auf der Tagesordnung stand, bestimmte der Verlust doch wieder eine teils intensiv geführte Diskussion - ausgelöst durch die Präsentation des Jahresabschlusses 2020, den Thomas Brocker von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH in Koblenz erläutert hatte. Der Schaden war bereits für die zurückliegenden zwölf Monate eingerechnet worden, so dass ein Jahresverlust von 3.522.008,60 Euro ausgewiesen wurde, der durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.880.720,88 Euro teilgedeckt werden sollte. Die restlichen 641.287,72 Euro sollten auf neue Rechnung vorgetragen, diese beiden Aspekte laut Beschlussvorschlag dem Kreistag empfohlen werden.
Genügend Zeit gehabt
Schließlich war es Albert Hüsch (CDU), der erklärte, dass die Christdemokraten ihr Okay zur Feststellung des Jahresabschlusses nicht geben würden. Als Grund nannte er „weiteren Diskussions- und Informationsbedarf“. In einer ersten Reaktion entgegnete der dritte Kreisbeigeordnete Gerd Dittmann, der die Sitzung leitete und dessem Geschäftsbereich der AWB zugeordnet ist, dass er „sich gewaltig strecken muss, um dafür Verständnis zu haben“. Er betonte, dass jede Fraktion genügend Zeit gehabt habe, Fragen einzureichen, immer habe das Angebot vorgelegen, Unterlagen einzusehen, „aber niemand hat davon im Gegensatz zur SPD Gebrauch gemacht. Da kommt aus ihrer Fraktion keine Rückfrage. Das hier ist der Versuch, ein parteipolitisches Spiel zu betreiben und vor der Bundestagswahl etwas zu skandalisieren. Die Frage von Fairness und Verständnis wird arg strapaziert“. Hüsch retournierte, dass das „mit der Partei nichts zu tun hat. Wir möchten nur das Geld zurückbekommen.“ Genau „das wollen wir doch alle“, pflichtete ihm Dittmann bei, es gelte, in dem Insolvenzverfahren konkret weiterzukommen: „Ihren Zungenschlag kann ich nicht akzeptieren“.
Sachlichkeit angemahnt
Udo Piske (FDP) versuchte, die Schärfe aus dem Rededuell zu verbannen. „Wir wollen sachlich bleiben, der AWB muss handlungsfähig bleiben“, meinte er und ergänzte, dass die Zeit der Aufarbeitung Jahre dauern könne, „es ist leider passiert. Nur darf der Beitragszahler dafür nicht aufkommen“. Bernd Becker (SPD) sprach in dem konkreten Fall von „Organisationsversagen und nicht vom Versagen einzelner Mitarbeiter“. Der Jahresabschluss müsse gewährleistet werden ebenso wie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung. Er blickte noch einmal auf das Jahr 2017 zurück, als sich die Vorschriften für die Einlagensicherung kommunalen Geldes bei Privatbanken geändert habe (Wegfall). Schon damals hätte die Dienstanweisung über das Kassen- und Rechnungswesen des Eigenbetriebs AWB angepasst werden müssen. Bis zum K.o. der Greensill-Bank hatte der Werkleiter jeweils die letzte Entscheidung, wo und wie Geld aufgrund von Informationen eines Finanzdienstleisters angelegt werden durfte. Diese Dienstanweisung vom 20. Dezember 2006 wurde inzwischen überarbeitet, erweitert und vom Gremium ohne Widerspruch genehmigt. Nunmehr bestimmt der Kreisvorstand (Landrat und die drei Kreisbeigeordneten) über die Invests.
Gebühren nicht zu hoch
Dittmann widersprach noch einmal vehement der Annahme, dass die allgemeine Rücklage durch die Gebühren der Bürger aufgebaut worden sei. „Wir haben nicht 2,8 Millionen Euro zu hohe Gebühren eingenommen“, unterstrich er. Grundsätzlich seien die Gebühren nicht überzogen und beruhten auf hinterlegten Kalkulationen. Da sei nichts verkappt und nichts versteckt. Es gebe verschiedene Instrumentarien, den Verlust auszugleichen. Dazu zähle auch, Eigenkapital leicht verzinst anzulegen. Wenn das Minus nach fünf Jahren nicht getilgt sei, falle die Pflicht des Ausgleichs auf den Einrichtungsträger, also den Kreis Altenkirchen. Schließlich nahmen sich die fünf CDU-ler auf Vorschlag von Doris John eine fünfminütige Auszeit, um in der Sitzungsunterbrechung ihren von Hüsch geäußerten Standpunkt zu überdenken - mit dem Ergebnis, dass der Beschlussvorschlag abgeändert und schließlich einstimmig angenommen wurde: „Der Werkausschuss Abfallwirtschaft Landkreis Altenkirchen empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr mit einem Jahresverlust in Höhe von 3.522.008,60 Euro festzustellen.“ Die Art und Weise, wie die Deckung erfolgen soll, wurde gestrichen, so dass bis zur Kreistagssitzung am Montag, 27. September, genügend Zeit bleibt, in den Fraktionen den Sachverhalt und Deckungsvarianten erneut zu erörtern.
Neue Tourenplanung steht
Weit vorangeschritten ist die Neugestaltung der Tourenplanung (die alte ist über 20 Jahre alt), die vom 1. Januar des kommenden Jahres greifen wird. „Für zwei Drittel der Bürger wird sich der Abfuhrtag ändern“, berichtete AWB-Werkleiter Werner Schumacher und nannte ein Beispiel: „Die Kreisstadt Altenkirchen wird künftig an einem Wochentag komplett abgefahren.“ Um das neue System rechtzeitig bekannt zu machen, werde der Umweltkalender ein bis zwei Wochen früher als üblich verteilt, werden Mitteilungsblätter, Presse, App und Homepage die Änderungen kundtun. Unter dem Strich stünden auch weniger Zwischenentleerungsfahrten, eine „dünnere“ Planung für den Freitag, um mehr Reserve für Nachfahrten zu haben. „Bei der Firma Remondis haben sich zwei Angestellte über vier Monate lang mit der Umstellung und mit Hilfe einer speziellen Software befasst“, erläuterte Schumacher. (vh)
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Nachricht vom 16.09.2021 |
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