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Nachricht vom 26.10.2021
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Missbrauch von Kindern: Prozess vor dem Amtsgericht Altenkirchen erneut "geplatzt"
Es scheint ein langer Prozess zu werden: Einem 19-Jährigen wird vorgeworfen, ein 13-jähriges Mädchen unter Druck gesetzt zu haben, um an intime Fotos von ihr zu kommen. Bereits zum zweiten Mal trafen sich die Prozessbeteiligten vor Einzelrichter Volker Kindler im Amtsgericht Altenkirchen. Aber zu einer Urteilsfindung kam es auch diesmal nicht.
Ein Prozess wegen Missbrauchs von Kindern vor dem Amtsgericht Altenkirchen ist erneut "geplatzt". (Foto: Wolfgang Rabsch)Altenkirchen. Im ersten Termin hatte Rechtsanwältin Swetlana Rosenzweig aus Koblenz, die den Angeklagten vertritt, versucht, die Beiordnung eines Rechtsbeistandes für die 13- jährige, strafunmündige Hauptzeugin zu verhindern, weshalb die Hauptverhandlung ausgesetzt wurde. Nachdem die Beiordnung rechtens war, konnte nun der zweite Temin aufgerufen werden.

Die konkreten Tatvorwürfe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen Angeklagten folgendes vor: Sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Fotos mit kinderpornographischem Inhalt sowie versuchte Nötigung.

Der Angeklagte soll 2020 in der VG Altenkirchen-Flammersfeld über einen Internetdienst mit einem damals 13 Jahre alten Mädchen Kontakt aufgenommen haben, um Nacktfotos des Mädchens zu erhalten. Das Mädchen hatte den Angeklagten nach Zigaretten gefragt, daraufhin habe er Nacktbilder von dem Mädchen als „Bezahlung“ verlangt. Die Zeugin schickte ihm daraufhin Bilder zu, auf denen sie lediglich mit einem BH bekleidet gewesen war. Wenige Tage danach habe er weitere Nacktbilder von der Zeugin verlangt und im Weigerungsfall gedroht, die ihm bereits vorliegenden Bilder deren Eltern und Freunden zukommen zu lassen. Spätestens in diesem Moment offenbarte sich die Zeugin ihren Eltern, die den Fall zur Anzeige brachten.

Zur Sache wollte der Angeklagte sich zunächst nicht äußern. Richter Kindler erklärte vor Eintritt in die Hauptverhandlung, dass keine Erörterungen zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter „Deal“) stattgefunden haben. Somit begann die Beweisaufnahme mit der Vernehmung der inzwischen 14-jährigen Hauptzeugin.

Nacktbilder als "Bezahlung" gefordert
Sie sagte aus, dass sie den Angeklagten über eine Freundin über den Internetdienst Snapchat kennenlernte, dadurch entstand ein Kontakt. Im Laufe der Chats stellte der Angeklagte alsbald intime Fragen. Der Angeklagte bot ihr auch Drogen und Zigaretten an, falls sie etwas bräuchte, könnte er ihr das besorgen. Als sie ihn tatsächlich nach Zigaretten fragte, wollte sie diese mit Geld bezahlen. Doch der Angeklagte lehnte ab, und forderte stattdessen Nacktfotos als „Bezahlung“. Die Zeugin schickte daraufhin Oberkörperfotos von sich, auf denen sie nur einen BH trug. Einen Tag später rief der Angeklagte die Zeugin an und forderte weitere Nachtfotos von ihr.

Die Zeugin weiter: „Ich habe ihm auch Video geschickt, aber nur von meinem Oberkörper, zudem trug ich einen BH. Als ich mich aber weigerte, ihm weitere Fotos von mir zuzusenden, sagte er, dass er meine Fotos an meine Eltern und meine Freundin schicken würde. Dadurch bekam ich Stress und offenbarte mich meinen Eltern.“

Rechtsanwältin Rosenzweig legte den Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und der Zeugin dem Gericht vor, der nicht vollständig war, teils sogar unleserlich, trotzdem wurden Fragen zur Aussage der Zeugin aufgeworfen. So war unter anderem die Zeugin nicht alleine bei den Chats mit dem Angeklagten, ihre Freundin war auch dabei und schickte ebenfalls Fotos von sich, nur mit einem BH bekleidet.

Es wurde festgestellt, dass ohne einen technischen Sachverständigen, der die Chatverläufe gerichtsverwertbar nachvollzieht, nicht weiterverhandelt werden kann. Zudem sollen zum neuen Termin weitere Zeugen geladen werden. Da ja bekanntlich aller guten Dinge drei sind, bleibt zu hoffen, dass im nächsten Termin eine Entscheidung über die Vorwürfe fallen wird. (Wolfgang Rabsch)
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