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Nachricht vom 14.02.2011 |
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Region |
Erdbeben erschütterte nördliches Rheinland-Pfalz |
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Ein Erdbeben erschütterte am Montag Mittag gegen 13:43 Uhr den Großraum Taunus/Westerwald. Nach Informationen des Erdbebendienstes Südwest erreichte das Beben eine Stärke von 4,5 auf der Richterskala. Das Epizentrum lag nur wenig außerhalb der Ortschaft Winden, nordöstlich von Nassau an der Lahn, und war in einem Radius von etwa 75 Kilometern spürbar. Wenige Minuten später, gegen 13.50 Uhr, kam es zu einem Nachbeben mit einer Stärke von 3,0, dessen Epizentrum direkt unter Winden lag. |
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Region. Bis zum späten Nachmittag sind bei der Polizei keine Schäden oder Unfälle im öffentlichen Bereich bekannt geworden. Als durchaus möglich und sogar wahrscheinlich bewertet die Polizei dagegen Erdbebenschäden im privaten Bereich (z.B. Risse in Fassaden, herabgefallende Dachziegel o.ä.). Solche Schäden werden nicht zwangsläufig bei der Polizei gemeldet.
Offenbar war der Untergrund südlich und nördlich von Nassau bereits seit Sonntag Abend und auch noch bis zum späten Montag Nachmittag unruhig. Schon am Sonntag war gegen 20.19 Uhr südlich von Nassau im Bereich zwischen Bergnassau und der Gemeinde Oberwies ein leichtes Beben der Stärke 1,4 gemessen worden. Nach den deutlich spürbaren Beben bei Winden kam es am Montag Nachmittag um 14.38 Uhr und um 18:23 Uhr zunächst bei Hömberg zu zwei Erdstößen der Stärken 2,3 und 3,2 sowie gegen 18:30 Uhr bei Horhausen zu einem Beben der Stärke 2,1. Dies ergibt eine Linie, die annähernd von Südwesten nach Nordosten verläuft.
In zahlreichen Fällen haben am Mittag bei der Polizei angeschlossene Alarmanlagen ausgelöst, die sensibel auf Erschütterungen reagieren. Dieses Phänomen ist der Polizei aus der Vergangenheit bekannt, ähnliches geschieht bei starken Gewittern. Bei fast allen Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz waren ferner für gut eine Stunde die Notrufleitungen mit allgemeinen Anfragen zum Thema „Erdbeben“überlastet. Die Polizei bittet die Bevölkerung daher dringend, die Notrufleitungen 110 bzw. 112 nur bei wirklichen Notfällen in Anspruch nehmen. (art) |
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Nachricht vom 14.02.2011 |
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