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Nachricht vom 13.12.2021 |
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Region |
Handfester Ehestreit endet vor Gericht |
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Dabei war es doch mal Liebe: Das unschöne Ende einer kurzen Ehe endete beim Amtsgericht in Altenkirchen, unter dem Vorsitz von Richter Volker Kindler. Dabei bewahrheitete sich wieder einmal der bei der Justiz bekannte Spruch „Erst Liebe, dann Hiebe“. Was war passiert? |
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Altenkirchen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft dem 35-jährigen Angeklagten vor, seine von ihm getrenntlebende Ehefrau im Februar 2021 bedroht, beleidigt und geschlagen zu haben und das vor den Augen der beiden Kinder im Alter von sechs und drei Jahren. Bei der Bedrohung soll der Angeklagte seine Frau mit dem Tode gedroht haben.
Der Angeklagte war sehr erregt, als er zu seiner Aussage ansetzte: „Seit März 2020 hatten wir eine On- und Off-Beziehung. Ich habe oft bei meiner Frau geschlafen, es gab aber immer wieder Streit. Nach einem vorangegangenen Streit wollte ich mich am Tattag mit ihr aussprechen. Als sie mit den Kindern vom Kindergarten ankam, begann sofort ein Disput, bei dem wir uns gegenseitig beleidigt haben. Ich habe sie nicht getreten und auf den Boden geworfen. Ich gebe zu, dass ich sehr emotional war und einiges falsch gemacht habe, aber verletzt habe ich sie nicht, sie ist auch keine Heilige. Ich will nicht bestreiten, dass ich ihr eine Mail geschrieben habe, in der ich ihr mitteilte, dass ich sie umbringen würde. Die Drohung war natürlich nicht ernst gemeint, das geschah aus der Emotionalität heraus. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich zu ihr gesagt habe, ich würde ihr den Kopf abschlagen, habe meiner Frau auch nicht in den Unterleib geboxt.“
Der Angeklagte berichtete weiter, dass er und seine Frau sich endgültig getrennt haben und sich scheiden lassen wollen. Die Kinder kann er heute sehen, wenn er es mit seiner Frau vereinbart hat, das Sorgerecht liegt bei der Ehefrau. Die Strafliste (BZR) wies gegen den Mann eine Eintragung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus.
Aussage der Ehefrau schilderte dramatische Situationen
Als Ehefrau hatte die Zeugin ein Aussageverweigerungsrecht, von dem sie jedoch kein Gebrauch machte und aussagbereit war. Die Zeugin: „Anfang Februar 2021 haben wir uns wieder einmal versöhnt, doch nach zwei Wochen stellten wir beide fest, dass wir uns nichts mehr zu sagen hatten. Mein Mann sah das ein, packte seine Sachen und zog aus. Am nächsten Tag stand er vor der Tür und wollte in die Wohnung, doch aus Angst öffnete ich nicht. Vor Wut schlug er mehrmals gegen die Tür. Doch dann ging er weg, etwas später holte ich die Kinder aus dem Kindergarten ab. Mein Mann erwartete mich anschließend und fing sofort an mich übelst zu beleidigen. (Die benutzen schlimmen Ausdrücke können wir hier nicht öffentlich wiederholen. Anm. Redaktion) Dabei lachte er wie ein Psychopath und zog mich an den Haaren. Ich fing an zu weinen, als er mich schubste und mir gegen die Schulter stieß und in den Unterleib boxte.“
Die Zeugin war während ihrer Aussage nach außen hin relativ ruhig, während der Angeklagte andauernd den Kopf schüttelte, als wenn er nicht glauben wollte, was seine Frau zu sagen hatte.
Die Zeugin weiter: „Dann wollte er wissen, ob ich einen Neuen hätte, er ist sehr eifersüchtig und hat mich auch während unserer Ehe oft geschlagen. Als meine Mutter zufällig ankam und ich ihm mit der Polizei drohte, ging er fort. Später kamen die Mails und Sprachnachrichten, in denen er mich mit dem Tode bedrohte. Ich nahm die Drohungen sehr ernst und hatte große Angst. Am nächsten Tag stand er wieder vor der Tür, er war wie ausgewechselt und entschuldigte sich, als wenn nichts gewesen wäre. Ich wollte eigentlich nicht, dass er bestraft wird, er brauchte nur einen Denkzettel, damit er mich endlich in Ruhe lässt. Heute ist das Verhältnis immer noch schlecht, aber er bekommt die Kinder zu sehen, wenn wir uns auf einen Termin geeinigt haben, insoweit ist Ruhe eingekehrt.“
Einstellung des Verfahrens mit Zahlung einer Geldauflage
Nach der Aussage der Zeugin unterbreitete die Staatsanwältin dem Angeklagten ein vorweihnachtliches Geschenk: Da es sich um eine Ehestreitigkeit handelt, die zwar unappetitlich verlaufen ist, jedoch auf beiden Seiten die Emotionen hochkochten und auch nicht weiter Öl ins Feuer geschüttet werden solle, regte sie die Einstellung des Verfahrens gemäß Paragraf 153a Strafprozessordnung (StPO) an. Als Denkzettel soll der Angeklagte 400 Euro, in sechs Monatsraten an die Flutopferhilfe Rheinland-Pfalz zahlen. Freudig überrascht stimmten der Angeklagte und dessen Verteidiger dem Vorschlag zu.
So blieb Richter Volker Kindler keine andere Wahl, als das Verfahren antragsgemäß mit den erwähnten Auflagen einzustellen. Mit der vorläufigen Einstellung verband der Richter die Hoffnung, dass damit die Gemüter beruhigt sind und sich Rechtsfrieden über die Häupter der Beteiligten lege. (Wolfgang Rabsch)
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Nachricht vom 13.12.2021 |
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