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Nachricht vom 02.01.2022 |
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Region |
Unfall durch riskantes Überholmanöver in Mudersbach
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Grob verkehrswidrig, rücksichtslos, riskant - die Polizei findet in einer aktuellen Unfallmeldung deutliche Worte für ein Überholmanöver eines jungen BMW-Fahrers, das ernsthafte Folgen verursachte zwischen Niederschelderhütte und Mudersbach. In Kirchen war es zuvor ebenfalls zu einem unverantwortlichen Überholmanöver gekommen. |
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Mudersbach/Kirchen. Am frühen Freitagmorgen (31. Dezember) kam es gegen 0.20 Uhr auf der B 62 zwischen Niederschelderhütte und Mudersbach zu einem Unfall durch ein riskantes grobverkehrswidriges und rücksichtsloses Überholmanöver eines jungen Auto-Fahrers. Er überholte mit seinem weißen 3er BMW kurz vor dem Ortseingang Mudersbach einen vorausfahrenden PKW trotz erkennbarem Gegenverkehr.
Ein Frontallzusammenstoß mit dem Gegenverkehr konnte nur dadurch verhindert werden, dass dieser wie auch der überholte PKW stark abbremsten. Trotzdem verlor der Fahrer des BMW beim Wiedereinscheren nach rechts die Kontrolle über sein Auto und kollidierte mit der angrenzenden Felswand.
Zu einem Personenschaden kam es nicht. Der Führerschein des Unfallfahrers wurde sichergestellt und ein entsprechendes Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei um Zeugenhinweise. Insbesondere wird gebeten, dass sich der Fahrer des entgegenkommenden PKWs unter der Rufnummer 02741/926-0 bei der Polizei in Betzdorf meldet.
Auch in Kirchen riskantes Überholmanöver mit Gemeinsamkeiten – aber ohne Unfall
Am Donnerstag, den 30. Dezember, überholte gegen 22.40 Uhr der Fahrer eines 1er BMW drei vor ihm fahrende Autos grob verkehrswidrig und rücksichtslos zwischen Nord- und Südknoten in Kirchen, Fahrtrichtung Betzdorf. Ein entgegenkommender PKW sowie das erste Fahrzeug der überholten Kolonne mussten abbremsen um einen Verkehrsunfall zu vermeiden.
Der 22-jährige Fahrer konnte von Polizisten kontrolliert werden. Es wurde eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung im Straßenverkehr gefertigt. (PM/Red.)
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Nachricht vom 02.01.2022 |
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