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Pressemitteilung vom 02.05.2022 |
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Region |
Haus & Grund Kreis Altenkirchen/Westerwaldkreis: Eigentümer müssen wachsam sein |
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Die diesjährige Mitgliederversammlung von Haus & Grund im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V. stand im Zeichen der geplanten Grundsteuerreform. Experten teilten wichtige Informationen zu der Neuerung. Außerdem wurde ein neuer Vorstand gewählt. |
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Betzdorf/Region. Haus & Grund Verbandsdirektor Ralf Schönfeld informierte zu den Details der anstehenden Neuregelung. Der bekannte Mietrechtsexperte und Steuerfachanwalt von Haus & Grund Rheinland-Pfalz referierte zunächst über aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht. Die Preise für Wohnimmobilien seien im vierten Quartal 2021 um mehr als 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. "Besonders stark stiegen die Preise in dünn besiedelten ländlichen Kreisen - mit einem Plus von 16 Prozent gegenüber Vorjahresniveau", so Schönfeld.
Aufgrund dieser deutlichen Preiserhöhung sei eine Indexmiete oder Staffelmiete ein Muss für Eigentümer, um nicht in die Verlustzone zu geraten: "Eine Indexmiete schafft Klarheit und vermeidet Streit", so die Empfehlung des Verbandsjuristen. Große Beachtung fand eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der auch die Kosten der Baumfällung zu den Gartenpflegekosten gehören und damit auf die Mieter umlegbar sind. Mit großer Sorge betrachten die Eigentümer derweil die von den Koalitionsparteien vereinbarte Neuregelung der CO2-Umlage zwischen Vermieter und Mieter. "Durch das Stufenmodell müssen Vermieter bei einer besonders schlechten Energiebilanz einen Großteil der CO2-Kosten tragen. Und das, obwohl der Verbrauch überwiegend vom Nutzungsverhalten der Mieter abhängt", beklagte Schönfeld die Neuregelung. Die Spanne der Beteiligung der Eigentümer an den CO2-Kosten schwankt je nach Emissionswerten zwischen null und neunzig Prozent.
Schwerpunkt des Referats war die Reform der Grundsteuer
In Rheinland-Pfalz erhalten die Eigentümer eines Grundstücks in der Zeit von Mai bis Ende Juli ein Infoschreiben ihres Finanzamts. In dem Datenblatt sind beispielsweise die Lage und Bezeichnung des Grundstücks, die Fläche und der Bodenrichtwert bereits eingetragen. Die Eigentümer müssen dann noch die Wohn- oder Nutzfläche, die Anzahl der Wohnungen und Garagen und das Baujahr des Gebäudes ergänzen.
"Hierfür soll grundsätzlich ein Online-Portal des Finanzamts verwendet werden", so der Finanzjurist. Wichtig sei, dass man die Angaben im Grundlagenbescheid sorgfältig überprüfe. Denn die eigentliche Zahlungsanforderung erfolge durch die Verbandsgemeinden auf der Grundlage dieser Festsetzung des Finanzamts. "Dann ist es aber für die Prüfung des Grundlagenbescheids, den das Finanzamt erlässt, schon zu spät", so der Mainzer Jurist.
Bei der Aussprache zum Referat wurde deutlich, dass für viele ältere Eigentümer eine Online-Meldung der Grundsteuerdaten über das Portal "Elster" nicht leistbar ist. "In Härtefällen, zum Beispiel bei fehlender PC-Ausstattung, darf man die Formulare auch in Papierform abgeben", erläuterte Schönfeld.
Vorstand im Amt bestätigt
Die Mitgliederversammlung wählte Notar Volker Puderbach zum neuen Schriftführer. Zweiter Vorsitzender bleibt Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert, der wie Kassierer Hans-Peter Halft einstimmig im Amt bestätigt wurde. Die Beiräte Dipl.-Ing. Joachim Weid (Betzdorf) und Marlies Buhl (Langenbach) wurden ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt. Neue Beiratsmitglieder sind Florian Halft (Scheuerfeld) sowie Christiane Buchen (Wissen), die für Volker Puderbach nachrückt. Karin Otterbach und Klaus Lersch aus Niederfischbach wurden zu Kassenprüfern bestimmt.
Haus & Grund weiter im Aufwind - Bonitätsprüfung ist Pflicht
Vereinsgeschäftsführer Wolfgang Märker bilanzierte eine weiterhin positive Mitgliederentwicklung. Er empfahl, ausschließlich die Spezialverträge der Organisation Haus & Grund zu verwenden und warb für die Bonitätsprüfung der Mietbewerber durch den Landesverband in Mainz. Kassierer Hans-Peter Halft (Alsdorf) trug der Versammlung den Jahresabschluss vor, der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen werden konnte.
Im Bericht von Vereinschef Rechtsanwalt Michael Schneider wurde an die Mitglieder appelliert, die Grundsteuer-Erhebungsbögen des Finanzamts sorgfältig auszufüllen. Mit großer Sorge betrachte Haus & Grund die Neuregelung bei der CO2-Umlage zwischen Mietern und Vermietern. Die Organisation wolle wachsam sein, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu Mehrbelastungen von Haus- und Grundeigentümern führe. "Die Stellschraube für die etwaige Belastung der Eigentümer liegt da bei den kommunalen Gremien in Städten und Gemeinden. Die Haus- und Grundeigentümer müssen sehr genau beobachten, dass die Grundsteuerreform nicht zu einer weiteren Verteuerung des Wohnens führt," so Verbandsjurist Ralf Schönfeld in seinem Fazit. (PM)
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Pressemitteilung vom 02.05.2022 |
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